16.000 Euro Geldstrafe wegen einer uneidlichen Falschaussage vor Gericht. Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof läuft.

16.000 Euro Geldstrafe wegen einer uneidlichen Falschaussage vor Gericht. Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof läuft.

Drei Strafverfahren hat die Staatsanwaltschaft Halle in den letzten drei Jahren gegen mich geführt – drei Verfahren, teilweise initiiert und immer aktiv begleitet von dem Landesverwaltungsamt – drei Verfahren mit insgesamt fünf Vorwürfen, von denen sich vier als falsch erwiesen haben. Im letzten gegen mich geführten Strafverfahren hat mich nunmehr das Landgericht Halle wegen uneidlicher

Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle nur teilweise eröffnet: Ab jetzt regiert das Recht, endlich kann auch der letzte verbliebene strafrechtliche Vorwurf gerichtlich geklärt werden.

Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle nur teilweise eröffnet: Ab jetzt regiert das Recht, endlich kann auch der letzte verbliebene strafrechtliche Vorwurf gerichtlich geklärt werden.

Das Landgericht Halle hat am 29.01.2024 im Zwischenverfahren über die beiden letzten verbliebenen – vom Landesverwaltungsamt begleiteten – strafrechtlichen Vorwürfe entschieden: –    Das Landgericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens für die den Angeschuldigten Dr. Wiegand und Ernst vorgeworfene Tat – Vorbereiten des Ausspähens von Daten abgelehnt. –    Das öffentliche Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister

Ministerpräsident lässt auf Bürgeranliegen antworten

Ministerpräsident lässt auf Bürgeranliegen antworten

Auf die Bitte um Unterstützung im Fall der vorläufigen Suspendierung des  Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) antwortet die Staatskanzlei des Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Dr. Reiner Haseloff, Bürgerinnen und Bürgern gegenwärtig mit einer Art Musterschreiben, aus dem ich an dieser Stelle ausgewählte Passagen zitieren und kommentieren will. Da ich sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von

Tarifrechtswidrige Beschäftigung aus dem Jahr 2013: Ermittlungsverfahren eingestellt, kein Schadenersatz

Tarifrechtswidrige Beschäftigung aus dem Jahr 2013: Ermittlungsverfahren eingestellt, kein Schadenersatz

Den Medien habe ich auf Nachfrage zum aktuellen Stand des Disziplinarverfahrens Folgendes mitgeteilt: Am 31.10.2023 hat die Staatsanwaltschaft Halle mitgeteilt, dass das vom Präsidenten des Landesverwaltungsamtes initiierte Ermittlungsverfahren im Komplex „Tarifrechtswidrige Beschäftigung einer städtischen Bediensteten“ eingestellt wurde. Zudem hat das Verwaltungsgericht Halle am 05.10.2023 einen Bescheid des LVwA vom 30.11.2021 zur Leistung von Schadenersatz in

Gericht lehnt Aufhebung der Suspendierung ab: Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg 

Gericht lehnt Aufhebung der Suspendierung ab: Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg 

Erstmalig wird sich nun das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren inhaltlich mit den Vorwürfen befassen. Hätte das Verwaltungsgericht anders entschieden, wäre das Landesverwaltungsamt sehr wahrscheinlich in die Beschwerde gegangen; vermeidbar war dieser Schritt also kaum. Wir werden noch stärker deutlich machen, dass dies ein politischer Prozess ist. Die Staatsanwaltschaft Halle, mittelbar der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye

Kein Tatverdacht. OLG Naumburg weist Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle in der sog. Impfaffäre zurück.

Kein Tatverdacht. OLG Naumburg weist Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle in der sog. Impfaffäre zurück.

Das OLG Naumburg hat rechtskräftig bestätigt, dass die vom Landesverwaltungsamt und der Staatsanwaltschaft erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe in der sogenannten Impfaffäre vollständig und eindeutig haltlos sind. Damit bestätigt wird auch meine Auffassung, dass im Zeitpunkt der hier gegenständlichen Impfungen die Verpflichtung zur Priorisierung zwischen den Gruppen als „Soll-Vorschrift“ ausgestaltet war. Dies bedeutet, dass die Behörde im

Staatsanwaltschaft Halle erhebt neue Anklage. Vorwurf: „Ausspähen von Daten“

Staatsanwaltschaft Halle erhebt neue Anklage. Vorwurf: „Ausspähen von Daten“

Die Staatsanwaltschaft Halle, wohl eine bestimmte Person, versucht seit 2012 nunmehr zum dritten Mal, auf der Grundlage von falschen Behauptungen eine Straftat zu konstruieren. Die Anschuldigungen basieren auf den Aussagen eines ehemaligen Geschäftsführers einer städtischen Gesellschaft, der im Jahr 2019 vom Aufsichtsrat abberufen wurde.  Hier wird mit allen Mitteln nur ein Ziel verfolgt: einen parteilosen

Wie wird man einen Bürgermeister los?

Wie wird man einen Bürgermeister los?

Ganz einfach, in dem der Stadtrat dem Oberbürgermeister die Führung der Dienstgeschäfte verbietet. Dazu genügt die einfache Mehrheit des Stadtrates (eine Ja-Stimme mehr als die Nein-Stimmen) und die Behauptung von „zwingenden dienstlichen Gründen“ (§ 39 BeamtStG). Ob diese zutreffen, ist vorerst egal, dies kann dann anschließend in einem lang andauernden Disziplinarverfahren mit vielen Zeugen vom

Zu den Berichterstattungen in der Mitteldeutschen Zeitung vom 10. und 11.02.2022: Falsch – Richtig – Unvollständig

Zu den Berichterstattungen in der Mitteldeutschen Zeitung vom 10. und 11.02.2022: Falsch – Richtig – Unvollständig

Zur Berichterstattung des MZ-Redakteurs Jonas Nayda, der zum wiederholten Mal eigene Mutmaßungen anstellt und bewusst falsch berichtet – in der MZ vom 10.02.2022. Unvollständig ist auch die Berichterstattung vom 11.02.2022, weil wesentliche Aussagen fehlen: I. Falsch ist: „Das Verhältnis zwischen Wiegand und Rebenstorf hatte sich verschärft, seit der Beigeordnete im Frühjahr 2021 damit beauftragt wurde,

EILVERFAHREN: OVG Magdeburg will nicht zur Impfung von Stadträten und drei Beigeordneten entscheiden, weist formal Beschwerde und Anhörungsrüge zurück. Verwaltungsgericht MD entscheidet auch im 2. Antrag nicht. Erneute Beschwerde beim OVG.

EILVERFAHREN: OVG Magdeburg will nicht zur Impfung von Stadträten und drei Beigeordneten entscheiden, weist formal Beschwerde und Anhörungsrüge zurück. Verwaltungsgericht MD entscheidet auch im 2. Antrag nicht. Erneute Beschwerde beim OVG.

Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg hat nach dem Verwaltungsgericht Magdeburg die entscheidungserhebliche Rechtsfrage im EILVERFAHREN nicht beantwortet: „Konnten im Januar 2021 Bürgermeister Geier, die Beigeordneten Brederlow und Marquardt, weitere Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes und einige Stadträte am Ende der 6-Stunden-Haltbarkeit mit einer Spitze geimpft werden, die andernfalls hätte verworfen werden müssen?“ Nach meiner Impfung im Szenario „letzter-Anruf-vor-Verwurf“

In Ergänzung wichtiger Fakten, die die Deutsche Presseagentur am 16.01.2022 und Mitteldeutsche Zeitung vom 13.01.2022 ihren Lesern vorenthalten:

dpa-Anfrage von Wilhelm Pischke, Redakteur, Landesdienst Sachsen-Anhalt: Wie schätzen Sie die Funktionstüchtigkeit und aktuelle Arbeitsweise der Stadtverwaltung ein? Klappt das auch ohne Sie gut? Antwort: Jeder tut sein Bestes, nach seinen Möglichkeiten. Der Vertreter im Amt ist jedoch nicht legitimiert, wenn der Oberbürgermeister bewusst aus dem Amt ferngehalten werden soll. Zudem ist der Vertreter im

Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt

Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat meinen Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung am 16.12.2021 abgelehnt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts irritiert. Nicht geprüft wird die entscheidungserhebliche juristische Frage, ob Stadträte oder Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes nach der Corona-Impfverordnung vom 18.12.2020 geimpft werden können mit einer Spritze, die ansonsten verworfen worden wäre (Szenario „letzter-Anruf-vor-Verwurf“). Diese Frage habe ich im

Januar 2021: Verimpfen statt vernichten – Bevor Impfstoff weggeworfen wird können auch Stadträte und Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes geimpft werden

Januar 2021: Verimpfen statt vernichten – Bevor Impfstoff weggeworfen wird können auch Stadträte und Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes geimpft werden

Auf Grund von Medien-Anfragen zum aktuellen Stand des Disziplinarverfahrens und der Pressemitteilung des Landesverwaltungsamtes vom 13.10.2021, möchte ich Folgendes mitteilen:   Weil Stadträte und Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes mit einer Spritze geimpft wurden, die ansonsten verworfen worden wäre, hat das Landesverwaltungsamt im Februar 2021 ein Disziplinarverfahren gegen mich als Oberbürgermeister eingeleitet. Ich stehe zu meiner Entscheidung

Hauptsache Halle: Welche Ziele hat der Verein?

Hauptsache Halle: Welche Ziele hat der Verein?

Die Stadt Halle (Saale) ist in Bewegung. Die Mitglieder des Vereins Hauptsache Halle – in Bewegung – sind parteiunabhängige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale), die diese Bewegung aktiv mitgestalten. Sie fühlen sich der politischen und gesellschaftlichen Mitte zugehörig und vertreten die Interessen einer selbstbewussten, erfolgreichen, lebendigen und sozial gerechten Stadt Halle (Saale). Die

Bernd, Buch und Bürger

Bernd, Buch und Bürger

Im Rahmen einer neuen Veranstaltungsreihe im Literaturhaus Halle können Bürgerinnen und Bürger aktuelle Themen in unserer Stadt diskutieren. Zum Auftakt geht es um den HFC, der sich strukturell verändert hat und sich weiter professionalisiert. Impulsgeber ist Reiner Calmund, der sein Buch „fußballbekloppt“ vorstellt. Veranstaltungstermine im Literaturhaus Calmund, Sichtermann  

Geburtstagsgrüße: Vom Puppentheater und der Mitteldeutschen Zeitung

Geburtstagsgrüße: Vom Puppentheater und der Mitteldeutschen Zeitung

Geburtstagsgrüße aus der Ferne können vielfältig erfolgen: Per SMS, Karte, Geschenk, Bild oder Film. Aber auch dann ist zu unterscheiden: persönlich oder allgemein, langweilig oder originell. Den persönlichsten und originellsten Gruß verfasste an meinem Geburtstag das Puppentheater Halle. Ich wünsche Ihnen vier vergnügliche Film-Minuten … Zum Video-Clip  Besonders habe ich mich auch gefreut über eine Karikatur der Mitteldeutschen Zeitung: