Drei Strafverfahren hat die Staatsanwaltschaft Halle in den letzten drei Jahren gegen mich geführt – drei Verfahren, teilweise initiiert und immer aktiv begleitet von dem Landesverwaltungsamt – drei Verfahren mit insgesamt fünf Vorwürfen, von denen sich vier als falsch erwiesen haben. Im letzten gegen mich geführten Strafverfahren hat mich nunmehr das Landgericht Halle wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 140 Euro verurteilt. Ich respektiere diese Entscheidung des Gerichts, halte sie allerdings für falsch. Sie ist falsch. Revision beim Bundesgerichtshof wurde eingelegt.

Auf der Grundlage eines Gerichtsprotokolls vom 05. Oktober 2020 stellte das Landgericht Halle am 18.04.2024 fest, dass ich als Zeuge drei Falschaussagen gemacht haben soll. Das bestreite ich. Das Gericht bewertete meine Aussage und die von zwei weiteren Zeugen als unglaubhaft, die eines abberufenen Geschäftsführers einer städtischen Gesellschaft als Hauptbelastungszeuge als glaubhaft. Im Einzelnen:

Falsch sei meine Aussage, es habe am 12.04.2019 mit dem Geschäftsführer zu einem Arbeitsrechtsstreit mit einer Mitarbeiterin nur ein Gespräch gegeben (Bekundung 1). Falsch sei meine Aussage, dass in diesem Gespräch nicht über a) arbeitsrechtliche Verstöße der Mitarbeiterin oder über b) ihre Kündigung gesprochen worden sei (Bekundung 2). Falsch sei meine Aussage, dass ich eine mir am 05. Oktober 2020 gezeigte E-Mail vom 12.04.2019 (14:21 Uhr) nicht „kenne“ (Bekundung 3).

Mein Rechtsanwalt, Dr. iur. Sebastian Vogel, FS-PP Berlin, äußert sich zum Urteil des Landgerichts Halle wie folgt:

Wir Strafverteidiger fordern schon lange, dass strafrechtliche Hauptverhandlungen vor Landgerichten dokumentiert werden, um z. B. Zeugenaussagen im Wortlaut rekonstruieren zu können. Weite Teile der Justiz sperren sich dagegen. Hätte es eine Dokumentation dieser Hauptverhandlung gegeben, wäre das Urteil so nicht ergangen. Denn das Landgericht hat wichtige Aussagen von Zeugen, die gegen eine Falschaussage sprechen, in dem Urteil schlicht unerwähnt gelassen und zum Teil falsch wiedergegeben. Dass ein Gericht Herrn Dr. Wiegand dafür verurteilt, dass er als Zeuge falsch ausgesagt haben soll, und diese Verurteilung auf Gründe stützt, die selbst auf einer falschen Wahrnehmung von Zeugenaussagen beruhen, ist eine bitterböse Ironie dieser ganzen Geschichte.“

 

16.000 Euro Geldstrafe wegen einer uneidlichen Falschaussage vor Gericht. Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof läuft.