Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle nur teilweise eröffnet: Ab jetzt regiert das Recht, endlich kann auch der letzte verbliebene strafrechtliche Vorwurf gerichtlich geklärt werden.

Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle nur teilweise eröffnet: Ab jetzt regiert das Recht, endlich kann auch der letzte verbliebene strafrechtliche Vorwurf gerichtlich geklärt werden.

Das Landgericht Halle hat am 29.01.2024 im Zwischenverfahren über die beiden letzten verbliebenen – vom Landesverwaltungsamt begleiteten – strafrechtlichen Vorwürfe entschieden: –    Das Landgericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens für die den Angeschuldigten Dr. Wiegand und Ernst vorgeworfene Tat – Vorbereiten des Ausspähens von Daten abgelehnt. –    Das öffentliche Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister

Ministerpräsident lässt auf Bürgeranliegen antworten

Ministerpräsident lässt auf Bürgeranliegen antworten

Auf die Bitte um Unterstützung im Fall der vorläufigen Suspendierung des  Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) antwortet die Staatskanzlei des Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Dr. Reiner Haseloff, Bürgerinnen und Bürgern gegenwärtig mit einer Art Musterschreiben, aus dem ich an dieser Stelle ausgewählte Passagen zitieren und kommentieren will. Da ich sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von

OVG bestätigt „vorläufige Dienstenthebung“

OVG bestätigt „vorläufige Dienstenthebung“

Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt: “Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist enttäuschend.  Das Oberverwaltungsgericht hat es sich einfach gemacht und sich formal darauf bezogen, dass „veränderte Umstände“ nicht vorliegen. Inhaltlich hat es sich nicht mit den bis ins Detail von mir vorgetragenen neuen Erkenntnissen aus den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Naumburg und des

Gericht lehnt Aufhebung der Suspendierung ab: Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg 

Gericht lehnt Aufhebung der Suspendierung ab: Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg 

Erstmalig wird sich nun das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren inhaltlich mit den Vorwürfen befassen. Hätte das Verwaltungsgericht anders entschieden, wäre das Landesverwaltungsamt sehr wahrscheinlich in die Beschwerde gegangen; vermeidbar war dieser Schritt also kaum. Wir werden noch stärker deutlich machen, dass dies ein politischer Prozess ist. Die Staatsanwaltschaft Halle, mittelbar der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye