OVG bestätigt „vorläufige Dienstenthebung“

OVG bestätigt „vorläufige Dienstenthebung“

Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt: “Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist enttäuschend.  Das Oberverwaltungsgericht hat es sich einfach gemacht und sich formal darauf bezogen, dass „veränderte Umstände“ nicht vorliegen. Inhaltlich hat es sich nicht mit den bis ins Detail von mir vorgetragenen neuen Erkenntnissen aus den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Naumburg und des

Gericht lehnt Aufhebung der Suspendierung ab: Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg 

Gericht lehnt Aufhebung der Suspendierung ab: Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg 

Erstmalig wird sich nun das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren inhaltlich mit den Vorwürfen befassen. Hätte das Verwaltungsgericht anders entschieden, wäre das Landesverwaltungsamt sehr wahrscheinlich in die Beschwerde gegangen; vermeidbar war dieser Schritt also kaum. Wir werden noch stärker deutlich machen, dass dies ein politischer Prozess ist. Die Staatsanwaltschaft Halle, mittelbar der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye