EILVERFAHREN: OVG Magdeburg will nicht zur Impfung von Stadträten und drei Beigeordneten entscheiden, weist formal Beschwerde und Anhörungsrüge zurück. Verwaltungsgericht MD entscheidet auch im 2. Antrag nicht. Erneute Beschwerde beim OVG.

EILVERFAHREN: OVG Magdeburg will nicht zur Impfung von Stadträten und drei Beigeordneten entscheiden, weist formal Beschwerde und Anhörungsrüge zurück. Verwaltungsgericht MD entscheidet auch im 2. Antrag nicht. Erneute Beschwerde beim OVG.

Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg hat nach dem Verwaltungsgericht Magdeburg die entscheidungserhebliche Rechtsfrage im EILVERFAHREN nicht beantwortet: „Konnten im Januar 2021 Bürgermeister Geier, die Beigeordneten Brederlow und Marquardt, weitere Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes und einige Stadträte am Ende der 6-Stunden-Haltbarkeit mit einer Spitze geimpft werden, die andernfalls hätte verworfen werden müssen?“ Nach meiner Impfung im Szenario „letzter-Anruf-vor-Verwurf“

Die Sicherheit der Menschen in der Stadt hat oberste Priorität

Die Sicherheit der Menschen in der Stadt hat oberste Priorität

Die Sicherheit der Menschen in der Stadt hat oberste Priorität. Auch die Kameradinnen und Kameraden der haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehr leisten dazu tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag. Ein Beförderungsstau muss daher unbedingt vermieden werden. Wertschätzung für die Arbeit der  Kameradinnen und Kameraden zeigt sich auch in offenen Gesprächen und der gemeinsamen Suche nach Lösungen.

In Ergänzung wichtiger Fakten, die die Deutsche Presseagentur am 16.01.2022 und Mitteldeutsche Zeitung vom 13.01.2022 ihren Lesern vorenthalten:

dpa-Anfrage von Wilhelm Pischke, Redakteur, Landesdienst Sachsen-Anhalt: Wie schätzen Sie die Funktionstüchtigkeit und aktuelle Arbeitsweise der Stadtverwaltung ein? Klappt das auch ohne Sie gut? Antwort: Jeder tut sein Bestes, nach seinen Möglichkeiten. Der Vertreter im Amt ist jedoch nicht legitimiert, wenn der Oberbürgermeister bewusst aus dem Amt ferngehalten werden soll. Zudem ist der Vertreter im

Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt

Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat meinen Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung am 16.12.2021 abgelehnt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts irritiert. Nicht geprüft wird die entscheidungserhebliche juristische Frage, ob Stadträte oder Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes nach der Corona-Impfverordnung vom 18.12.2020 geimpft werden können mit einer Spritze, die ansonsten verworfen worden wäre (Szenario „letzter-Anruf-vor-Verwurf“). Diese Frage habe ich im