Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg hat nach dem Verwaltungsgericht Magdeburg die entscheidungserhebliche Rechtsfrage im EILVERFAHREN nicht beantwortet: „Konnten im Januar 2021 Bürgermeister Geier, die Beigeordneten Brederlow und Marquardt, weitere Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes und einige Stadträte am Ende der 6-Stunden-Haltbarkeit mit einer Spitze geimpft werden, die andernfalls hätte verworfen werden müssen?“ Nach meiner Impfung im Szenario „letzter-Anruf-vor-Verwurf“ …
EILVERFAHREN: OVG Magdeburg will nicht zur Impfung von Stadträten und drei Beigeordneten entscheiden, weist formal Beschwerde und Anhörungsrüge zurück. Verwaltungsgericht MD entscheidet auch im 2. Antrag nicht. Erneute Beschwerde beim OVG.
