Stellungnahme zur „Historischen Altstadt“: In der historischen Altstadt entsteht derzeit ein „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ gemäß § 45 Abs. 1d Straßenverkehrsordnung. Grundlage hierfür sind zahlreiche Beschlüsse des Stadtrates aus den vergangenen Jahren – unter der Überschrift „autoarme Altstadt“. Nunmehr hat der Stadtrat am 25. November 2020 mehrheitlich einen konkretisierenden Beschluss zur Altstadt gefasst – unter der Überschrift …