Stellungnahme zur „Historischen Altstadt“:
In der historischen Altstadt entsteht derzeit ein „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ gemäß § 45 Abs. 1d Straßenverkehrsordnung. Grundlage hierfür sind zahlreiche Beschlüsse des Stadtrates aus den vergangenen Jahren – unter der Überschrift „autoarme Altstadt“.
Nunmehr hat der Stadtrat am 25. November 2020 mehrheitlich einen konkretisierenden Beschluss zur Altstadt gefasst – unter der Überschrift „weitestgehend autofreie Altstadt“. Beide Beschlüsse sollen die Aufenthaltsqualität erhöhen und die Geschäfte beleben. Auch bleiben Ladengeschäfte, Restaurants, Praxen, Ärztehäuser usw. mit dem Auto gut erreichbar. Ebenso die öffentlichen Parkplätze und Parkhäuser. Es gibt Möglichkeiten zum Halten, zum Beispiel für den Transfer von gehbehinderten Menschen oder die Anlieferung von Waren.
Jetzt gibt es ein Bürgerbegehren, das sich ausschließlich gegen den Stadtratsbeschluss vom 25. November 2020 richtet.
Wie Sie wissen, begrüße ich jede Form der unmittelbaren Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürger.
Bei diesem Bürgerbegehren bedauere ich allerdings, was suggeriert wird: Nämlich, dass der Autoverkehr in der Altstadt komplett verboten wird. Und, dass die Anfahrt in die Innenstadt „deutlich erschwert“ wird.
Beides ist falsch.
Weder wird der Autoverkehr verboten, noch wird die Anfahrt „deutlich erschwert“.
Zudem erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen aus den Beschlüssen auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung, für die nicht der Stadtrat , sondern der Oberbürgermeister zuständig ist. Dies alles steht richtigerweise auch im Tenor des Stadtratsbeschlusses, spiegelt sich bedauerlicherweise nicht in der Begründung des Bürgerbegehrens wider.
Hier werden Punkte in der Begründung des Bürgerbegehrens also missverständlich und unvollständig dargestellt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Stadt weiter die Beschlusslage des Stadtrates aus den vergangenen Jahren zur Einführung des „verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs“ umsetzt.
Der Stadtrat und der Oberbürgermeister haben gemeinsam die „autoarme Altstadt“ als politisches Ziel formuliert. An der Umsetzung werden wir gemeinsam weiterarbeiten.
Hier geht es zum Video-Statement auf der Internetseite der Stadt Halle (Saale) vom 3.12.2020