Haushalt 2019 kann nun ohne Vorbehalte für die freiwilligen Leistungen bewirtschaftet werden

Aktuell fordert die SPD die „Freigabe“ von im Haushalt 2019 zusätzlich eingestellten Mitteln. Diese Forderung verstößt gegen geltendes Recht. Die Haushaltsansätze sind nach § 25 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) so zu bewirtschaften, dass sie für die im Haushaltsjahr anfallenden Auszahlungen ausreichen; sie dürfen erst in Anspruch genommen werden, wenn die Aufgabenerfüllung es erfordert. Wie den Vereinen und

Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates vom 27. März 2019 zur Garagengrundstücksnutzung von Garagengemeinschaften in der Stadt Halle (Saale)

Pressemitteilung der Stadt Halle (Saale): Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27. März 2019 einen Beschluss zur Garagengrundstücksnutzung von Garagengemeinschaften in der Stadt Halle (Saale) gefasst. Demnach können Garagengemeinschaften, deren Nutzungsverträge zum 31. Dezember 2019 nach Schuldrechtsanpassungsgesetz enden, auf Wunsch einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren erhalten. Anstatt Rechtssicherheit für die

Porsche und Schuler investieren im halleschen Star Park

Porsche und Schuler investieren im halleschen Star Park

Die Porsche AG und die Schuler AG wollen im halleschen Star Park ein hochmodernes Presswerk für Karosserieteile errichten. Einen entsprechenden Grundstückskaufvertrag über 52,7 Hektar haben Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand und der Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet Halle-Saalkreis mbH & Co. KG (EVG), Jan Hüttner, am heutigen Dienstag, 2. April 2019, in der Stadt Halle (Saale) unterzeichnet.

Landesverwaltungsamt kürzt Dienstbezüge. OB legt Widerspruch ein.

Landesverwaltungsamt kürzt Dienstbezüge. OB legt Widerspruch ein.

Ich werde Widerspruch gegen die Verfügung des Landesverwaltungsamtes einlegen, der dazu führt, dass der Vorgang nochmals geprüft wird. Im Kern geht es um unterschiedliche juristische Auffassungen aus den Jahren 2013 bis 2016 im Hinblick auf die Frage, ob der Stadtrat oder der Oberbürgermeister zuständig ist. Eine derartige Streitigkeit müsste im Grunde vor dem Verwaltungsgericht entschieden