Aktuell fordert die SPD die „Freigabe“ von im Haushalt 2019 zusätzlich eingestellten Mitteln. Diese Forderung verstößt gegen geltendes Recht.

Die Haushaltsansätze sind nach § 25 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) so zu bewirtschaften, dass sie für die im Haushaltsjahr anfallenden Auszahlungen ausreichen; sie dürfen erst in Anspruch genommen werden, wenn die Aufgabenerfüllung es erfordert.

Wie den Vereinen und freien Trägern bereits mitgeteilt wurde, erhalten sie die freiwilligen Leistungen auf der Grundlage des Jahres 2018 ausgezahlt, nach Maßgabe des § 25 KomHVO.

Für den Haushalt 2019 hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, über die Beträge des Jahres 2018 hinaus zusätzliche freiwillige Leistungen in den Haushalt 2019 einzustellen, ohne dass mit den dazu erforderlichen Einnahmen zur Deckung dieser Mehrausgaben zu rechnen ist. Damit reichen die Haushaltsansätze für die im Haushaltsjahr 2019 anfallenden Auszahlungen nicht aus. 

Nunmehr hat die Stadt aus einem gerichtlichen Vergleich nicht im Haushalt geplante Einnahmen in Höhe von 772.000 Euro erhalten. Damit können nun auch die zusätzlich eingestellten Mittel für Vereine und Freie Träger – bei nachgewiesener Erforderlichkeit – in Anspruch genommen werden können (Kultur, Sport, Soziales, Wirtschaftsförderung etc.). Im Fall der Schulsozialarbeit können zudem die Mittel entsprechend der aktuellen Antragslage für das Schuljahr 2019/2020 zur Verfügung gestellt werden – im Übrigen eine Landesaufgabe, welche die Stadt ebenso erbringt, wie die Sprachförderung an Schulen.

Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass die Haushaltsansätze Steuergelder sind und deshalb  nach gesetzlicher Vorschrift nicht „einfach freigegeben“ werden dürfen.

Haushalt 2019 kann nun ohne Vorbehalte für die freiwilligen Leistungen bewirtschaftet werden