Das OLG Naumburg hat rechtskräftig bestätigt, dass die vom Landesverwaltungsamt und der Staatsanwaltschaft erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe in der sogenannten Impfaffäre vollständig und eindeutig haltlos sind. Damit bestätigt wird auch meine Auffassung, dass im Zeitpunkt der hier gegenständlichen Impfungen die Verpflichtung zur Priorisierung zwischen den Gruppen als “Soll-Vorschrift” ausgestaltet war. Dies bedeutet, dass die Behörde im …
Kein Tatverdacht. OLG Naumburg weist Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle in der sog. Impfaffäre zurück.
