Das OLG Naumburg hat rechtskräftig bestätigt, dass die vom Landesverwaltungsamt und der Staatsanwaltschaft erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe in der sogenannten Impfaffäre vollständig und eindeutig haltlos sind. Damit bestätigt wird auch meine Auffassung, dass im Zeitpunkt der hier gegenständlichen Impfungen die Verpflichtung zur Priorisierung zwischen den Gruppen als „Soll-Vorschrift“ ausgestaltet war. Dies bedeutet, dass die Behörde im Regelfall gebunden ist, aus wichtigem Grund oder in atypischen Fällen jedoch von der für den Normalfall vorgesehenen Rechtsfolge abweichen kann. 

Auch die nachgeschobenen Vorwürfe des Landesverwaltungsamtes sind konstruiert und unbegründet, in Folge dessen ist auch die vorläufige Dienstenthebung aufzuheben. 

Die Unterschriftenaktion des Vereins Hauptsache Halle mit mehr als 2.000 Unterschriften hat bewirkt, dass das Ministerium des Innern inzwischen eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Landesverwaltungsamtes prüft. In dieser wird auch zu prüfen sein, warum das Landesverwaltungsamt nur ausgewählte Zeugenaussagen an die Staatsanwaltschaft übersandt hat.

Ich erwarte, dass das Landesverwaltungsamt die vorläufige Dienstenthebung sofort aufhebt und sich dadurch das weitere verwaltungsgerichtliche Verfahren erledigt.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian T. Vogel:

Das Zwischenverfahren, also der Abschnitt zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlung, war der richtige Ort, Verfahren dieser Art einer vertieften Prüfung zu unterziehen.

Hintergrund: 

Der Oberbürgermeister hielt es für rechtlich unbedenklich, als der Leiter des Impfzentrums im Januar 2021 zu Beginn einer unbekannten Pandemie Stadtratsmitglieder und Mitglieder des Kat-Stabes mit Restimpfdosen impfte, die zu verfallen drohten. Die öffentlichen Organe sollten funktionsfähig bleiben.

Kein Tatverdacht. OLG Naumburg weist Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle in der sog. Impfaffäre zurück.