Die Nutzung von Sporteinrichtungen, die sich in öffentlichem Eigentum befinden, regelt eine Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Demnach haben gemeinnützige Vereinigungen einen Anspruch darauf, diese Sporteinrichtungen grundsätzlich unentgeltlich zu nutzen. Voraussetzung: Die sportlichen Aktivitäten der Vereinigungen sind nicht auf Erwerb gerichtet. Sporteinrichtungen, das sind insbesondere Sportplätze und andere Sportflächen, Sporthallen, Hallen- und Freibäder, Wassersportanlagen und spezielle …