Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat meinen Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung am 16.12.2021 abgelehnt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts irritiert. Nicht geprüft wird die entscheidungserhebliche juristische Frage, ob Stadträte oder Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes nach der Corona-Impfverordnung vom 18.12.2020 geimpft werden können mit einer Spritze, die ansonsten verworfen worden wäre (Szenario “letzter-Anruf-vor-Verwurf”). Diese Frage habe ich im Januar 2021 bejaht, in den vergangenen Monaten aber auch viele Gutachter und Justizbehörden.

Der OB, die Stadträte, die Beigeordneten und die Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes, die geimpft wurden, wurden von dem Leiter des Impfzentrums oder von Ärzten angerufen und befragt, ob sie  zu einer Impfung bereit sind und innerhalb von wenigen Minuten ins Impfzentrum kommen können, weil andernfalls Impfstoff verworfen werden müsste.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hingegen befasst sich mit der entscheidungserheblichen  Frage überhaupt nicht, stattdessen wird ausgeführt, dass ich bei Rückkehr in das Amt den Dienstbetrieb wesentlich beeinträchtige und die weiteren Ermittlungen wesentlich erschwert werden. Alle Zeugenaussagen der im Szenario “letzter-Anruf-vor-Verwurf” handelnden Personen, geimpften Stadträte und Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes liegen vor und blieben im Beschluss des Verwaltungsgerichtes unberücksichtigt.

Es ist ein Zeichen von Willkür, wie hier versucht wird, einen parteilosen Oberbürgermeister ohne rechtliche Prüfung der eigentlichen Vorwürfe aus dem Amt zu entfernen. Stattdessen wird fortlaufend mit Unterstellungen gearbeitet.

Von Gegnern – den Wahlverlierern der OB-Wahl 2019 – wird die politische Intrige unvermindert fortgesetzt, in dem behauptet wird, ich hätte im Zuge der Impfaffäre Dokumente gefälscht und gelogen. Diese Vorwürfe weise ich entschieden zurück.

Ich habe gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 16.12.2021 Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg eingelegt. Eine ausführliche Begründung liegt dem Gericht seit dem 11.01.2021 vor.

Im Einzelnen:

Am 12.01.2021 erreichte die Inzidenz mit 335 ihren Höchstwert. Täglich gab es im Livestream für die Bürgerinnen und Bürger Informationen über die aktuelle Corona-Lage in der Stadt.

Ich traf als Leiter des Katastrophenschutz-Stabes bei einer Inzidenz von über 300 (steigend) Anfang Januar 2021 folgende Grundsatzentscheidung (nachfolgend: Szenario „letzter-Anruf-vor-Verwurf“):

„Die Priorisierung nach der Coronavirus-Impfverordnung ist grundsätzlich von den Impfteams zu beachten. Abweichungen sind dann möglich, wenn die Organisation dies erfordert oder Impfstoff andernfalls verworfen werden müsste.“

Mit dieser Entscheidung hatten die Impfärzte eine Legitimation, Impfstoffreste vor Ablauf der damals geltenden Sechs-Stunden-Haltbarkeit zu verimpfen. Vom Fachministerium gab es – trotz Nachfrage – keine fachaufsichtlichen Weisungen, wie mit Impfstoffresten, die andernfalls verworfen werden müssten, umzugehen ist.

Diese Entscheidung verantworte ich, sie ist aufgrund der „Soll-Bestimmung“ in der ersten Coronavirus-Impfverordnung vom 18. Dezember 2020 auch rechtmäßig.

Ausgehend von dieser Grundsatzentscheidung kommt „jedermann“ für das Szenario „letzter-Anruf-vor-Verwurf“ in Betracht. Also beispielsweise (außerhalb der Priorisierung stehende) Verwaltungsmitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen, in Krankenhäusern oder bei der Polizei, und damit auch Mitglieder des Stadtrates und des Kat-Stabes.

Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen des Szenarios „letzter-Anruf-vor-Verwurf“ erfüllt sind, kann allerdings nur vor Ort durch das jeweilige Impfteam geprüft und entschieden werden, ggf. nach Rücksprache mit dem Leiter des Impfzentrums (§ 6 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 Coronavirus- Impfverordnung).

Nach meiner Impfung im Szenario „letzter-Anruf-vor Verwurf“ am 17.01.2021 habe ich dem Leiter des Impfzentrums mitgeteilt, dass aufgrund der hohen Inzidenz keine rechtlichen Bedenken bestehen, im gleichen Verfahren auch Stadträte und Mitglieder des Kat-Stabes zu impfen. Beide Gruppen nehmen in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung ein. Die damals veröffentlichten FAQs des Bundesgesundheitsministeriums waren dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration zufolge auch in Sachsen-Anhalt anwendbar: “Als weitere prioritär zu impfende Personengruppe haben insbesondere diejenigen Personen einen Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, die beruflich einem sehr hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind und jene, die in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung einnehmen.“ 

In den Zeugenvernehmungen im Landesverwaltungsamt in den vergangenen Monaten haben die Stadträte und die Mitglieder des Kat-Stabes bestätigt, dass stets das Szenario „letzter-Anruf-vor-Verwurf“ zur Anwendung kam.

Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt