Erstmalig wird sich nun das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren inhaltlich mit den Vorwürfen befassen. Hätte das Verwaltungsgericht anders entschieden, wäre das Landesverwaltungsamt sehr wahrscheinlich in die Beschwerde gegangen; vermeidbar war dieser Schritt also kaum.

Wir werden noch stärker deutlich machen, dass dies ein politischer Prozess ist. Die Staatsanwaltschaft Halle, mittelbar der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye (CDU), und die ehemalige FDP-Stadträtin, Vizepräsidentin Yana Mark, erlitten bereits vor dem Oberlandesgericht Naumburg zu den Themen „Impfen von Stadträten und Mitgliedern des Katastrophenschutzstabes“ und „Fälschen von Protokollen“ eine herbe juristische Niederlage. 

Auch die eilig nachgeschobenen Vorwürfe „uneidliche Falschaussage vor dem Landgericht“, „Beschäftigung einer leitenden Mitarbeiterin in einer überhöhten Vergütungsstufe“ und „Passwort einem Dritten zugänglich machen“ wurden nachweislich mit falschen Fakten konstruiert, zudem blieben Zeugenaussagen unberücksichtigt. Das rechtfertigt keine vorläufige Suspendierung eines Oberbürgermeisters, noch dazu über inzwischen mehr als zwei Jahre. Andernfalls könnte das Landesverwaltungsamt auf diese Art und Weise einen gewählten Oberbürgermeister nach Belieben vom Amt fernhalten. Dieses Gebaren widerspricht der demokratischen Legitimation direkt gewählter Mandatsträger.

Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg ist nicht erkennbar, dass sich das Gericht mit den Argumenten meines Rechtsanwaltes und den neuen Fakten beschäftigt hat. Es wird ohne Bezug auf konkrete Fakten nur erneut der Glaubenssatz postuliert, dass es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Dienstbetriebs und der disziplinar- und strafrechtlichen Ermittlungen führen würde, wenn ich wieder im Dienst wäre. Begründet wird dies erneut mit der herausgehobenen Stellung eines Oberbürgermeisters. Es gibt jedoch keinen abstrakt strengeren, disziplinarrechtlichen Maßstab bei Bürgermeistern – wegen der demokratischen Legitimation direkt gewählter Mandatsträger ganz im Gegenteil.

Gericht lehnt Aufhebung der Suspendierung ab: Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg