Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle nur teilweise eröffnet: Ab jetzt regiert das Recht, endlich kann auch der letzte verbliebene strafrechtliche Vorwurf gerichtlich geklärt werden.

Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle nur teilweise eröffnet: Ab jetzt regiert das Recht, endlich kann auch der letzte verbliebene strafrechtliche Vorwurf gerichtlich geklärt werden.

Das Landgericht Halle hat am 29.01.2024 im Zwischenverfahren über die beiden letzten verbliebenen – vom Landesverwaltungsamt begleiteten – strafrechtlichen Vorwürfe entschieden: –    Das Landgericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens für die den Angeschuldigten Dr. Wiegand und Ernst vorgeworfene Tat – Vorbereiten des Ausspähens von Daten abgelehnt. –    Das öffentliche Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister

Ministerpräsident lässt auf Bürgeranliegen antworten

Ministerpräsident lässt auf Bürgeranliegen antworten

Auf die Bitte um Unterstützung im Fall der vorläufigen Suspendierung des  Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) antwortet die Staatskanzlei des Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Dr. Reiner Haseloff, Bürgerinnen und Bürgern gegenwärtig mit einer Art Musterschreiben, aus dem ich an dieser Stelle ausgewählte Passagen zitieren und kommentieren will. Da ich sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von

Tarifrechtswidrige Beschäftigung aus dem Jahr 2013: Ermittlungsverfahren eingestellt, kein Schadenersatz

Tarifrechtswidrige Beschäftigung aus dem Jahr 2013: Ermittlungsverfahren eingestellt, kein Schadenersatz

Den Medien habe ich auf Nachfrage zum aktuellen Stand des Disziplinarverfahrens Folgendes mitgeteilt: Am 31.10.2023 hat die Staatsanwaltschaft Halle mitgeteilt, dass das vom Präsidenten des Landesverwaltungsamtes initiierte Ermittlungsverfahren im Komplex „Tarifrechtswidrige Beschäftigung einer städtischen Bediensteten“ eingestellt wurde. Zudem hat das Verwaltungsgericht Halle am 05.10.2023 einen Bescheid des LVwA vom 30.11.2021 zur Leistung von Schadenersatz in

Gericht lehnt Aufhebung der Suspendierung ab: Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg 

Gericht lehnt Aufhebung der Suspendierung ab: Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg 

Erstmalig wird sich nun das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren inhaltlich mit den Vorwürfen befassen. Hätte das Verwaltungsgericht anders entschieden, wäre das Landesverwaltungsamt sehr wahrscheinlich in die Beschwerde gegangen; vermeidbar war dieser Schritt also kaum. Wir werden noch stärker deutlich machen, dass dies ein politischer Prozess ist. Die Staatsanwaltschaft Halle, mittelbar der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye

Das Landgericht Halle eröffnet das Verfahren in der “Impfaffäre” nicht. Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters.

Das Landgericht Halle eröffnet das Verfahren in der “Impfaffäre” nicht. Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters.

Stellungnahme des Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand zur Nichtzulassung der Anklage:  Das Landgericht bestätigt meine Rechtsauffassung, die ich von Anfang an vertreten habe.  Ohne die Rechtsgrundlagen zu prüfen, wurde ich mit einfacher Mehrheit vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und vom Präsidenten des Landesverwaltungsamtes vorläufig suspendiert.  Das Landesverwaltungsamt zieht das Disziplinarverfahren seit zwei Jahren in die

Wie wird man einen Bürgermeister los?

Wie wird man einen Bürgermeister los?

Ganz einfach, in dem der Stadtrat dem Oberbürgermeister die Führung der Dienstgeschäfte verbietet. Dazu genügt die einfache Mehrheit des Stadtrates (eine Ja-Stimme mehr als die Nein-Stimmen) und die Behauptung von „zwingenden dienstlichen Gründen“ (§ 39 BeamtStG). Ob diese zutreffen, ist vorerst egal, dies kann dann anschließend in einem lang andauernden Disziplinarverfahren mit vielen Zeugen vom