Das Landgericht Halle hat am 29.01.2024 im Zwischenverfahren über die beiden letzten verbliebenen – vom Landesverwaltungsamt begleiteten – strafrechtlichen Vorwürfe entschieden:

–    Das Landgericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens für die den Angeschuldigten Dr. Wiegand und Ernst vorgeworfene Tat – Vorbereiten des Ausspähens von Daten abgelehnt.

–    Das öffentliche Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister wird nur im Hinblick auf die vorgeworfene Tat – uneidliche Falschaussage – am 13.03.2024 am Landgericht Halle eröffnet. Als Zeuge soll ich in einem Zivilprozess nicht die Wahrheit gesagt haben. Die Vorwürfe weise ich entschieden zurück. Deshalb gilt: Ab jetzt regiert das Recht, Intrigen werden entlarvt.

Rechtsanwalt Dr. iur. Sebastian T. Vogel, FS-PP Berlin, formuliert: „Was das Gericht im Zwischenverfahren rechtlich nicht konnte, wird das Hauptverfahren zeigen: eine Beweisaufnahme, an deren Ende nichts klar ist, außer eines, nämlich ein Freispruch.“

Unmissverständlich begründet die 3. Große Strafkammer des Landgerichtes Halle, aus welchen bereits „tatsächlichen Gründen“ das Hauptverfahren für die Angeschuldigten Dr. Bernd Wiegand und Sabine Ernst (gemeinschaftlich handelnd) für die vorgeworfene Tat – Vorbereiten des Ausspähens von Daten – abgelehnt wurde (auszugsweise):

„ … bei den gegebenen Beweismöglichkeiten eine Beteiligung des angeschuldigten Dr. Wiegand an dem in der Anklageschrift geschilderten Sachverhalt, welcher hier aus Sicht der Staatsanwaltschaft den Straftatbestand der Vorbereitung des Ausspähens von Daten verwirklichen soll, schon in tatsächlicher Hinsicht – unter zeitlichen Aspekten – nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen sein wird.“

„ Das betreffende Passwort der Frau … wurde … nicht durch den Angeschuldigten Dr. Wiegand, sondern durch einen Mitarbeiter der IT-Consult GmbH (wieder) verschafft oder sonst zugänglich gemacht.“

„Vielmehr war der Angeschuldigte Dr. Wiegand ausweislich seines vorliegenden Terminkalenders am 12.04.2019 ab 13.30 nicht mehr im Haus, woran sich auch die Zeugin … im Ermittlungsverfahren so erinnerte.“

„ … Für eine Tatherrschaft oder sonstige Beteiligung des Angeschuldigten Dr. Wiegand an den … vorgeworfenen Handlungen finden sich aus Sicht der Kammer in der Akte keine hinreichenden greifbaren Anhaltspunkte.“

„Aus dem gesamten Akteninhalt wird aus Sicht der Kammer in einer Hauptverhandlung … nicht nachgewiesen werden können, dass die Angeschuldigte Ernst … billigend in Kauf genommen hat, dass die Zeugin … billigend in Kauf nahm, dass sie nicht mehr dazu berechtigt … sei, … das Datennetzwerk der EVG mbH zu nutzen, also womöglich eine Straftat nach § 202 a StGB begeht. Dies würde (hilfsweise, s. o.) auch für den Angeschuldigten Dr. Wiegand gelten.“

Hintergrund:

Mit dem Beschluss des Landgerichtes vom 29.01.2024 bekommt der Präsident des Landesverwaltungsamtes nunmehr seit 2012 zum fünften Mal von Berufsrichtern festgestellt, dass seine Rechtsauffassungen offenkundig bereits „aus tatsächlichen Gründen“ unzutreffend sind. Vorher scheiterten folgende Anklagen und Schadensersatzforderungen:

1. Landgericht Magdeburg (2013 – 2017): Kein Beurteilungsfehler bei der Bewertung von Erfahrungsstufen bei der Einstellung von Mitarbeitern nachweisbar;

2. Landgericht Halle, Oberlandesgericht Naumburg (2021 – 2023): Die Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) enthält eine Ausnahmeregelung in atypischen Fällen von der grundsätzlichen Priorisierung abzuweichen. Stets habe ich alle Beteiligten in den Impfzentren strikt auf die Einhaltung der CoronaImpfV hingewiesen. Kein Impfstoff sollte allerdings nach der 6-stündigen Haltbarkeit verfallen. Und ich hatte und habe auch heute keine Bedenken, dass Mitglieder des Stadtrates und des Katastrophenschutzstabes in Impfzentren geimpft werden können, wenn Impfstoffe unmittelbar zu verfallen drohen. Dies sind Menschen, die für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung einnehmen. Rechtsgrundlage ist die “Soll-Bestimmung” der damaligen (verfassungswidrigen) CoranaImpfV. Beim Land gab es trotz Nachfragen keine Verwaltungsvorschrift. Vielmehr ging die Gesundheitsministerin in rechtsirriger Annahme davon aus, es gäbe „Null-Ermessen“ in der CoronaImpfV (Volksstimme, 12.02.2019);

3. Landgericht Halle, Oberlandesgericht Naumburg (2021 – 2022): Keine Fälschung von Daten in einem Protokoll

4. Verwaltungsgericht Halle (2021 – 2022): Es entstand kein Schaden bei der Umsetzung einer Mitarbeiterin auf die Stelle „Museumsdirektorin“, nachdem Amtsleiterstellen im Rahmen einer Verwaltungsstrukturreform gestrichen wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auch das Strafverfahren, das vom Landesverwaltungsamt initiiert wurde, frühzeitig eingestellt.

Eindeutig ist: Der Präsident des Landesverwaltungsamtes ist für dieses Gebaren verantwortlich. Die Niederlagen vor Gericht wiegen schwer.

Der Präsident übermittelt an Behörden und Gerichte falsche und unvollständige Sachverhalte, berücksichtigt nicht die (rechtskräftigen) Feststellungen von Gerichten und Staatsanwaltschaft und ignoriert entlastende Zeugenaussagen. Immer, wenn er argumentativ in juristischen Auseinandersetzungen nicht weiterkommt, leitet er gegen den Hauptverwaltungsbeamten ein Disziplinarverfahren ein, in dem er dann seine Rechtsauffassung als eigener Ermittler durchsetzen kann.

Schlimmer noch: Als der Präsident des Landesverwaltungsamtes erkannte, dass juristisch die Vorgänge nach der CoronaImpfV nicht angreifbar waren, begann er eilig, mehrere Sachverhalte nachzuschieben, um nach außen die vorläufige Suspendierung weiter zu rechtfertigen.

Wer zudem Tatsachen verschweigt, die mögliche Dienstpflichtverletzungen entfallen lassen, handelt selbst dienstpflichtwidrig. Und wer nachträglich erfährt, dass seine (unterstellt: gutgläubig) erstatteten Anzeigen falsch sind und sie nicht berichtigt, verdächtigt sich zudem durch Unterlassen. Gehandelt wird wider besseres Wissen.

Es ist nicht zu erwarten, dass der Präsident des Landesverwaltungsamtes künftig die Vorgänge juristisch korrekt und vorurteilsfrei bewertet.

Dies alles ist dem Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt seit dem 14.11.2023 bekannt. Das Ministerium für Inneres und Sport prüft die Vorwürfe.

 

 

Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle nur teilweise eröffnet: Ab jetzt regiert das Recht, endlich kann auch der letzte verbliebene strafrechtliche Vorwurf gerichtlich geklärt werden.