Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle nur teilweise eröffnet: Ab jetzt regiert das Recht, endlich kann auch der letzte verbliebene strafrechtliche Vorwurf gerichtlich geklärt werden.

Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle nur teilweise eröffnet: Ab jetzt regiert das Recht, endlich kann auch der letzte verbliebene strafrechtliche Vorwurf gerichtlich geklärt werden.

Das Landgericht Halle hat am 29.01.2024 im Zwischenverfahren über die beiden letzten verbliebenen – vom Landesverwaltungsamt begleiteten – strafrechtlichen Vorwürfe entschieden: –    Das Landgericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens für die den Angeschuldigten Dr. Wiegand und Ernst vorgeworfene Tat – Vorbereiten des Ausspähens von Daten abgelehnt. –    Das öffentliche Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister