Wenn schlechte Politik gemacht wird, blüht der Extremismus. Ich kämpfe gegen jede Form von Extremismus. Dabei unterstütze ich alle Projekte, die sich im demokratischen Konsens für ein starkes und vielfältiges Gemeinwesen engagieren. Über ein Parteienverbot durch das Bundesverfassungsgericht wegen Verfassungswidrigkeit muss immer dann diskutiert werden, wenn – wie aktuell – die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigt ist. Meine Bewertung treffe ich stets auf der Grundlage von Fakten, dazu müssten vom Verfassungsschutz die konkreten gewichtigen Anhaltspunkte öffentlich zugänglich gemacht werden. Solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten ist, darf keine staatliche Stelle geltend machen, es handele sich um eine verfassungswidrige Partei (sog. Parteienprivileg).

 

Demonstration am 20.01.2024 in Halle: „Dem Rechtsruck widersetzen – solidarisch, vielfältig, demokratisch