Aufhebung der Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte

Aufhebung der Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte

Die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte sollte auch in Sachsen-Anhalt aufgehoben werden. Bisher dürfen diese am Wahltag noch nicht 67 Jahre alt sein. Diese Gesetzesnorm passt nicht mehr in die Zeit, in anderen Bundesländern (wie z. B. Brandenburg, Hessen, Schleswig-Holstein) wurde die Regelung daher bereits gekippt. Weitere sollen folgen, so beispielsweise in Bayern: Söder will Altersgrenze

Wie wird man einen Bürgermeister los?

Wie wird man einen Bürgermeister los?

Ganz einfach, in dem der Stadtrat dem Oberbürgermeister die Führung der Dienstgeschäfte verbietet. Dazu genügt die einfache Mehrheit des Stadtrates (eine Ja-Stimme mehr als die Nein-Stimmen) und die Behauptung von „zwingenden dienstlichen Gründen“ (§ 39 BeamtStG). Ob diese zutreffen, ist vorerst egal, dies kann dann anschließend in einem lang andauernden Disziplinarverfahren mit vielen Zeugen vom