Die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte sollte auch in Sachsen-Anhalt aufgehoben werden. Bisher dürfen diese am Wahltag noch nicht 67 Jahre alt sein. Diese Gesetzesnorm passt nicht mehr in die Zeit, in anderen Bundesländern (wie z. B. Brandenburg, Hessen, Schleswig-Holstein) wurde die Regelung daher bereits gekippt. Weitere sollen folgen, so beispielsweise in Bayern: Söder will Altersgrenze …
Aufhebung der Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte
