Ganz einfach, in dem der Stadtrat dem Oberbürgermeister die Führung der Dienstgeschäfte verbietet. Dazu genügt die einfache Mehrheit des Stadtrates (eine Ja-Stimme mehr als die Nein-Stimmen) und die Behauptung von „zwingenden dienstlichen Gründen“ (§ 39 BeamtStG). Ob diese zutreffen, ist vorerst egal, dies kann dann anschließend in einem lang andauernden Disziplinarverfahren mit vielen Zeugen vom Landesverwaltungsamt geprüft werden.

Das Disziplinarverfahren verdrängt dann die Entscheidung des Stadtrates und das Landesverwaltungsamt übernimmt diesen Vorgang. Eilverfahren gegen eine vorläufige Dienstenthebung des Landesverwaltungsamtes haben regelmäßig keinen Erfolg, weil nach § 38 Abs. 1 S. 2 DG LSA bei einem Verbleiben des Beamten im Dienst der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen durch Zeugenbeeinflussung wesentlich beeinträchtigt sein könnten.  Eine Begründung ist leicht, müssen doch noch Zeugen aus der Verwaltung gehört werden.

Ohne in der Sache entscheiden zu müssen, ist es also möglich, einen Oberbürgermeister vom Dienstbetrieb fernzuhalten und die Wahlentscheidung der Bürger faktisch aufzuheben. Dies ist aus meiner Sicht großes Unrecht und verstärkt den Vorwurf einer Intrige. Da sich dieses Verfahren herumgesprochen hat, ist nun auch der Merseburger Oberbürgermeister Jens Bühligen betroffen.

Vor diesem Hintergrund veröffentliche ich den vollständigen Wortlaut meiner Antworten auf die Fragen der Mitteldeutschen Zeitung vom 09.04.2022:

Wie bewerten Sie die Tatsache, dass es vom Landesverwaltungsamt im Disziplinarverfahren gegen Sie nach wie vor keine Entscheidung gibt?

Das Land hat selbst keine Entscheidung zum Umgang mit vor dem Verwurf stehenden Impfstoffresten getroffen und versucht nun, gegen die Person vorzugehen, die diese Entscheidung getroffen hat. Im Land selbst mussten 15.000 Impfdosen im Jahr 2021 weggeworfen werden.

Ich frage mich auch, wie Präsident Thomas Pleye unbefangen ein Verfahren gegen Bürgermeister Egbert Geier und mich führen kann, wenn er selbst Partei in einer Vielzahl von Streitigkeiten zwischen der Stadt und dem Landesverwaltungsamt war (z. B. Installierung eines Sparkommissars, Bürgerbegehren zur Scheibe A, Schuldscheindarlehen, Bestätigung des städtischen Haushalts). Bisherige und laufende Befangenheitsanträge gegen den Präsidenten wurden bislang abgelehnt. Dass der Ministerpräsident dies zulässt, ist für mich unbegreiflich. 

Nach Aussagen des OVG in Magdeburg haben Sie Ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts – die vorläufige Amtsenthebung nicht aufzuheben – am 23. März zurückgezogen. Warum?

Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht hatten im ersten Eilverfahren argumentiert, dass ich bei meiner Rückkehr Zeugen aus der Stadtverwaltung beeinflussen könne und der Dienstbetrieb gefährdet sei. Das gleiche gilt nun auch für Bürgermeister Egbert Geier. Dieser Fakt und neue Zeugenaussagen müssen – zunächst vom Landesverwaltungsamt – neu bewertet werden.

Bis Ende April haben Sie und Ihre Anwälte Zeit, zur Anklage der Staatsanwaltschaft Stellung zu beziehen. Wie bewerten Sie die Vorwürfe in der Anklageschrift?

Es geht um 17 Spritzen, die ansonsten hätten weggeworfen werden müssen. Nur für diesen konkreten Fall hatte ich keine Bedenken, dass der Leiter des Impfzentrums Stadträten und Mitgliedern des Katastrophenschutz-Stabes ein Angebot unterbreitet. Die Ratsvorsitzende Katja Müller kannte das Vorgehen, verschwieg es aber gegenüber dem Stadtrat. 

Der Stadt droht möglicherweise eine jahrelange Hängepartie. Sie sind jetzt 65 Jahre alt. Haben Sie darüber nachgedacht, zurückzutreten?

Ich bin für eine zweite Amtszeit und damit bis 2026 von den Menschen in Halle gewählt. Die Vorwürfe sind unbegründet. Es gibt daher keinen Grund zurückzutreten. Im Gegenteil: Viele Menschen fordern mich tagtäglich auf, gegen diese Intrige vorzugehen. Genau das werde ich tun.

Wie wird man einen Bürgermeister los?