Das Landgericht Halle hat der Büroleiterin Sabine Ernst und dem Oberbürgermeister der Stadt Halle am 01.03.2022 eine Anklageschrift übersandt. Danach werden beide von dem Staatsanwalt Albrecht Wetzig angeklagt, im Zeitraum 18.01.2021 bis 22.02.2021 in Halle (Saale) durch zwei Straftaten,
jeweils gemeinschaftlich handelnd,
1. fremde bewegliche Sachen, die ihnen anvertraut waren, Dritten rechtswidrig zugeeignet zu haben,
2. zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so verändert zu haben, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, wobei sie ihre Befugnisse als Amtsträger missbrauchten.
Beide Beschuldigte können binnen 4 Wochen die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen.
Dazu nehme ich wie folgt am 02.03.2022 auf Medienanfragen Stellung:
Der Vorwurf, gemeinschaftlich mit der Büroleiterin Impfstoff unbefugt an Stadträte sowie Beigeordnete und weitere Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes weitergegeben zu haben und dazu nachträglich Protokolle unzutreffend verändert zu haben, ist von Staatsanwalt Albrecht Wetzig eine Fehlinterpretation der Beweismittel, insbesondere der eindeutigen Zeugenaussagen.
Als Oberbürgermeister verantworte ich die Impfung von Stadträten, Beigeordneten und weiteren Mitgliedern des Katastrophenschutz-Stabes über das Impfzentrum mit Restimpfdosen, ausschließlich mit einer Spritze, die andernfalls hätte verworfen werden müssen. Dies steht im Einklang mit geltendem Recht.
Wenn ein Gericht meint, das sei strafrechtlich relevant, werde ich das akzeptieren. Dies alles ist jedoch kein Grund, einen parteilosen Oberbürgermeister mit konstruierten Vorwürfen vorläufig aus dem Amt zu entfernen.
Wir werden die uns eingeräumte Frist von vier Wochen nutzen, vor dem Landgericht Einwendungen gegen die Eröffnung des Verfahrens zu machen.