Wie wird man einen Bürgermeister los?

Wie wird man einen Bürgermeister los?

Ganz einfach, in dem der Stadtrat dem Oberbürgermeister die Führung der Dienstgeschäfte verbietet. Dazu genügt die einfache Mehrheit des Stadtrates (eine Ja-Stimme mehr als die Nein-Stimmen) und die Behauptung von „zwingenden dienstlichen Gründen“ (§ 39 BeamtStG). Ob diese zutreffen, ist vorerst egal, dies kann dann anschließend in einem lang andauernden Disziplinarverfahren mit vielen Zeugen vom