Stellungnahme des Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand zur Nichtzulassung der Anklage: 

Das Landgericht bestätigt meine Rechtsauffassung, die ich von Anfang an vertreten habe. 

Ohne die Rechtsgrundlagen zu prüfen, wurde ich mit einfacher Mehrheit vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und vom Präsidenten des Landesverwaltungsamtes vorläufig suspendiert. 

Das Landesverwaltungsamt zieht das Disziplinarverfahren seit zwei Jahren in die Länge, indem es immer neue Vorwürfe konstruiert und diese parallel an die Staatsanwaltschaft weiterleitet.

Die Verlierer der OB-Wahl machen keinen Hehl daraus, dass ihnen ein langwieriges Ermittlungsverfahren bis zum Ende meiner Amtszeit sehr gelegen käme. Ein fatales Signal, das den Verdacht nährt, die Stimme der Bürger im Rahmen einer demokratischen Oberbürgermeisterwahl sei unerheblich und parteipolitisch jederzeit durch den Stadtrat korrigierbar. 

Nach der Nichtzulassung der beiden Anklagepunkte durch das Landgericht (Impfstoff Dritter rechtswidrig zugeeignet und Fälschung von beweiserheblichen Daten) erwarte ich vom Präsidenten des Landesverwaltungsamtes, dass er die nun gegenstandslos gewordene vorläufige Suspendierung unverzüglich aufhebt. 

Den Befürwortern der Suspendierung ging es um parteipolitische Interessen: den parteilosen Oberbürgermeister der Stadt Halle aus dem Amt zu drängen. 

Ich bin den vielen Bürgerinnen und Bürgern dankbar, die mich in meiner Arbeit unterstützen.

Mein Verteidiger Dr. iur. Sebastian T. Vogel von der Kanzlei FS-PP Berlin bewertet den Beschluss des Landgerichts wie folgt:

„Die Entscheidung des Gerichts ist juristisch richtig. Und weil es aber praktisch einfacher ist, eine Anklage zuzulassen und ein Hauptverfahren zu eröffnen, als wie hier solch eine Nichteröffnung zu begründen, war diese Entscheidung auch mutig. Es wäre schön, wenn mehr Gerichte diesen Mut hätten und Anklagen auf Herz und Nieren prüfen würden.“

Hintergrund: 

Der Oberbürgermeister hielt es für rechtlich unbedenklich, als der Leiter des Impfzentrums im Januar 2021 zu Beginn einer unbekannten Pandemie Stadtratsmitglieder und Mitglieder des Kat-Stabes mit Restimpfdosen impfte, die zu verfallen drohten. Die öffentlichen Organe sollten funktionsfähig bleiben.

Das Landgericht Halle eröffnet das Verfahren in der “Impfaffäre” nicht. Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters.