Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt:

“Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist enttäuschend. 

Das Oberverwaltungsgericht hat es sich einfach gemacht und sich formal darauf bezogen, dass „veränderte Umstände“ nicht vorliegen. Inhaltlich hat es sich nicht mit den bis ins Detail von mir vorgetragenen neuen Erkenntnissen aus den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Naumburg und des Landgerichts Halle zum Impfvorgang auseinandergesetzt. 

Es wurde von mir zudem vorgetragen, dass auch die „anderen, nachgeschobenen Vorwürfe“ keine Suspendierung rechtfertigen. Zeugenaussagen und die Stellungnahmen vieler Stadträte bestätigen, dass gerade nicht – wie vom OVG behauptet – der Dienstbetrieb aufgrund “mannigfaltiger kommunalrechtlicher Auseinandersetzungen” erheblich gestört sei. Auf die beantragte mündliche  Anhörung von Zeugen verzichtete das OVG.

Im Ergebnis führt der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zu einem Freibrief für das Landesverwaltungsamt, Suspendierungen aufgrund von schlichten Behauptungen vorzunehmen. Dass nach zweieinhalb Jahren immer noch weitere Ermittlungen als Grund für eine Suspendierung angeführt werden, ist bezeichnend.

Es geht politisch nur um eines: Das Verfahren bis zum Ende der Amtszeit des parteilosen Oberbürgermeisters hinauszuzögern. Dies ist mit den Grundwerten des Rechtsstaats nicht zu vereinbaren und eine Missachtung des in einer demokratischen Wahl getroffenen Willens der Bürger der Stadt Halle (Saale).

Neue „veränderte Umstände“ werden in einer öffentlichen Sitzung des Verwaltungsgerichts Halle am 05.10.2023 diskutiert, wenn über den Vorwurf der Umsetzung einer Mitarbeiterin im Jahr 2013 verhandelt wird. Nach Ansicht des Landesverwaltungsamtes ist aus dieser Umsetzung ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 32.355,52 Euro gegen mich entstanden.

Ein erneuter Antrag an die Verwaltungsgerichte bei vorliegenden „veränderten Umständen“ ist rechtlich möglich und wird von mir angestrebt.”

OVG bestätigt „vorläufige Dienstenthebung“