OVG bestätigt „vorläufige Dienstenthebung“

OVG bestätigt „vorläufige Dienstenthebung“

Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt: „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist enttäuschend.  Das Oberverwaltungsgericht hat es sich einfach gemacht und sich formal darauf bezogen, dass „veränderte Umstände“ nicht vorliegen. Inhaltlich hat es sich nicht mit den bis ins Detail von mir vorgetragenen neuen Erkenntnissen aus den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Naumburg und des