Ich werde Widerspruch gegen die Verfügung des Landesverwaltungsamtes einlegen, der dazu führt, dass der Vorgang nochmals geprüft wird. Im Kern geht es um unterschiedliche juristische Auffassungen aus den Jahren 2013 bis 2016 im Hinblick auf die Frage, ob der Stadtrat oder der Oberbürgermeister zuständig ist. Eine derartige Streitigkeit müsste im Grunde vor dem Verwaltungsgericht entschieden …
Landesverwaltungsamt kürzt Dienstbezüge. OB legt Widerspruch ein.
