Die Stadt Halle wartet weiterhin auf den vom Landesverwaltungsamt angekündigten Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines neuen Gimritzer Dammes.

2013 wurde der durch die Stadt Halle in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) begonnene Deichbau – Eilentscheidung – gerichtlich gestoppt und aufgehoben. Gleiches geschah mit dem 2015 begonnenen zweiten Deichbau des Landesverwaltungsamtes – Plangenehmigung.

Die Stadträte wurden fortlaufend unterrichtet. Ihnen waren die Vorgänge von Beginn des Deichbaus am 15. Juli 2013 bekannt. Bereits am ersten Tag des Beginns der Maßnahme wäre es möglich gewesen, die eingeleitete Maßnahme in einer Dringlichkeitssitzung des Stadtrates zu stoppen.

Vgl. dazu auch die Stellungnahme der Verwaltung vom 25. Januar 2019: Vorlagen-Nr.: VI/2019/04764

Die nachstehende Chronik verdeutlicht die dramatischen Abläufe:

Dienstag, 26. Januar 2016

Scoping-Termin gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Im Rahmen der Planaufstellung zum Deichneubau Gimritzer Damm. Dieser dient im Vorfeld einer Umweltverträglichkeitsprüfung dazu, mit den beteiligten Behörden den zu erwartenden Untersuchungsrahmen zu besprechen und über Art und notwendigen Umfang der einzureichenden Unterlagen zu informieren.

Dienstag, 19. Mai 2015

Stellungnahme des OB Dr. Bernd Wiegand zum Beschluss des OVG LSA zum Baustopp:
„Die Stadt Halle wird das Land als Entscheidungsbehörde bei den weiteren Schritten intensiv unterstützen, um den Weiterbau des Dammes zügig zu ermöglichen.“

(OVG LSA) Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt 

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat die Beschwerde des Landesverwaltungsamts gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle zurückgewiesen, mit dem ein Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm verhängt worden war.
In dem vom Oberverwaltungsgericht in zweiter und letzter Instanz entschiedenen Eilverfahren wenden sich die Eigentümer einer auf der Peißnitzinsel gelegenen Wohnungseigentumsanlage gegen eine dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) erteilte Plangenehmigung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. Mit dieser war die Erneuerung der Hochwasserschutzanlagen am Gimritzer Damm auf einer neuen Trasse entlang der sogenannten Halle-Saale-Schleife genehmigt worden. Die Antragsteller wenden sich nicht prinzipiell gegen die Erneuerung der Hochwasserschutzanlagen am Gimritzer Damm, sondern nur gegen die neue Trasse. Sie befürchten, dass ihr Wohneigentum durch die Verlegung des Deiches in Richtung Saale sowie durch die Krümmung der Trasse im Fall eines Hochwassers stärker als bislang betroffen ist. Da dies nicht von vornherein und offensichtlich auszuschließen ist, sind sie befugt, gegen die Plangenehmigung zu klagen und vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen.
Der Antrag im vorläufigen Rechtsschutz hatte auch in zweiter Instanz Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Plangenehmigung rechtswidrig ist, weil im Genehmigungsverfahren keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde. Eine solche war aber erforderlich, weil der Bau der Hochwasserschutzanlage auf der neuen Trasse mit einer Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen verbunden ist und dies zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen kann. Auf diesen Verfahrensfehler können sich die Antragsteller nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz auch berufen. 
Folge der Entscheidung ist, dass der LHW von der ihm erteilten Plangenehmigung einstweilen keinen Gebrauch machen, also insbesondere die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm nicht fertigstellen darf. Vielmehr ist zunächst in einem neuen Verfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung nachzuholen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob der erforderliche Planfeststellungsbeschluss für den Deichbau erteilt wird. Das Ergebnis dieses Verfahrens, also insbesondere die Frage, auf welcher Trasse der neue Deich gebaut werden darf, wird durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht vorweggenommen.
 
OVG LSA, Beschluss vom 18. Mai 2015 – 2 M 33/15 –
VG Halle, Beschluss vom 03. März 2015 – 4 B 14/15 HAL –

Dienstag, 3. März 2015

Das Verwaltungsgericht Halle stoppt die Bauarbeiten am Gimritzer Damm.

Donnerstag, 22. Januar 2015

Der 1,4 Kilometer lange Schutzdeich entlang der Halle-Saale-Schleife wird vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt errichtet. Derzeit wird eine Baustraße zur Erschließung der Baustelle angelegt. Sanierungskosten: rund 3,5 Millionen Euro. Abschluss der Maßnahme: voraussichtlich 2016.

Samstag, 27. September 2014

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt genehmigt einen vorzeitigen Baubeginn für die Neuerrichtung der Deichanlage Gimritzer Damm. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz kann daher mit den Maßnahmen zur Ausführungsplanung beginnen, die Ausschreibungen von Leistungen tätigen und erst Baumaßnahmen durchführen.

Montag, 16. Dezember 2013

Der neue Gimritzer Damm soll im Jahr 2014 fertiggestellt sein. Das teilten Halles Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand und Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Hermann Onko Aeikens auf einer Pressekonferenz am 16. Dezember 2013 mit. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich im April 2014. Das Bauwerk folgt der von der Stadt geplanten Deichlinie entlang der Halle-Saale-Schleife und soll rund 1,4 Kilometer lang sein. Es besteht aus einer Kombination aus Erdwall und eingekleideten Spundwänden. Der neue Deich wird für Pegelstände bis 8,50 Metern ausgelegt sein. Die Kosten liegen bei rund 3,5 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt über Fluthilfe-Mittel.

Im Zuge des Planungsverfahrens, das das Land führt, können die Träger öffentlicher Belange (Verbände und Gemeinden) sowie Anwohner in der Oberen Wasserbehörde, Landesverwaltungsamt, in 06118 Halle, Dessauer Straße 70, Tel. 0345/5142410, bis zum 24. Januar 2014 Stellungnahmen abgeben. Die Planunterlagen werden ab Donnerstag, dem 2. Januar 2014, auch im Technischen Rathaus, Hansering 15, in der fünften Etage ausliegen. Das Land hat zum Deichbau die Internetseite www.gimritzer-damm.de eingerichtet.

Donnerstag, 14. November 2013

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt reagiert auf das Schreiben der Stadt Halle (Saale) vom 9. Oktober 2013 und erklärt, den Gimritzer Damm nicht unverzüglich zu bauen.

Montag, 28. Oktober 2013

Das Landesverwaltungsamt stellt mit Schreiben vom 28. Oktober 2013 fest, dass der Beschluss des Stadtrates vom 25. September 2013 zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten gegen das Landesverwaltungsamt rechtmäßig ist. Diese Feststellung des Landesverwaltungsamtes bewirkt, dass die gegen sie gerichtete Klage auf unverzügliche Errichtung des neuen Dammes – eingereicht durch den Oberbürgermeister – zurückzunehmen ist.

Freitag, 11. Oktober 2013

In einem Schreiben vom 26. September 2013 befindet das Landesverwaltungsamt den Gimritzer Damm für verteidigungsfähig. Die Stadt Halle (Saale) antwortet am 9. Oktober 2013:

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Die Mitteldeutsche Zeitung veröffentlichte online am 9. Oktober 2013 (Printausgabe: 10. Oktober 2013) einen Beitrag, in dem Burkhard Henning, Direktor des Landesbetriebs für Hochwasserschutz, und der ehemalige Halle-Neustädter Landtagsabgeordnete und Hydrologe Peter Brüll (CDU) ihre Standpunkte zum Hochwasserschutz am Gimritzer Damm äußern.

Mittwoch, 2. Oktober 2013

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erhielt zur Nachprüfung des Beschlusses vom 6. September 2013 einen Antrag auf Feststellung eines nichtigen, hilfsweise Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes gemäß §§ 44, 48 VwVfG.

Dienstag, 10. September 2013

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat die Beschwerde der Stadt abgewiesen. Das summarische Eilverfahren ist damit abgeschlossen. Das Klageverfahren schließt sich an; nur in einem Hauptsacheverfahren haben alle Beteiligten ausführlich Gelegenheit, den Vorgang fundiert aufzuarbeiten.

Freitag, 6. September 2013

Die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt stellt mit Beschluss vom 6.9.2013 fest, dass die Vergabe an die Firma Papenburg rechtswidrig gewesen ist. Ein erneutes Vergabeverfahren ist erforderlich.

Montag, 2. September 2013

Im Folgenden steht ein Vermerk über mein Gespräch mit Klaus Papenburg am 2. September 2013, um 18 Uhr, zur Situation des alten Gimritzer Dammes nach dem Junihochwasser zur Verfügung:

Bisher entstanden der Stadt Halle (Saale) im Zuge des Hochwassers 2013 durch die Deichverteidigung Gimritzer Damm finanzielle Aufwendungen in Höhe von rund 2,54 Millionen EUR.

Freitag, 30. August 2013

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag der Stadt auf ein unverzügliches Tätigwerden des Landesverwaltungsamtes abgelehnt (vgl. Montag, 12. August 2013). Nach Ansicht des Gerichtes hätte das Land bereits Planungen ausgelöst (siehe PDF „Stadt Halle (Saale) gegen Landesverwaltungsamt“). Wörtlich heißt es dazu im Beschluss vom 29. August 2013, 3 B 102/13 HAL:

S. 6: „Die Ast. (Die Stadt, d. Red.) macht im Übrigen auch nicht glaubhaft, ab welchem Hochwasserniveau der Gimritzer Damm als Schutzdeich in Anspruch genommen wird und inwiefern bereits ein etwa nur an den Deichfuß oder an das untere Drittel des Deiches heranreichendes Hochwasser von dem Gimritzer Damm nicht mehr gehalten werden kann. Hierzu wird weder eine Häufigkeit derartiger Wasserlagen dargestellt noch wird belegt, dass der bestehende Deich praktisch vollständig funktionslos geworden wäre.“

S. 7: „Das LHW hat seinerseits einen Planungsauftrag an ein für Wasserbauvorhaben spezialisiertes Ingenieurbüro erteilt. Mithin ist dem von der Antragstellerin geltend gemachten Begehren dem Grund nach bereits insofern Rechnung getragen worden, als Planungen für die Vornahme und bauliche Umsetzung von Gefahrenabwehrmaßnahmen ausgelöst worden sind.“

Diese Argumentation wird bereits seit 2011 genutzt. Minister Aeikens ist seit dieser Zeit (!) untätig. Dass der bestehende Damm praktisch vollständig funktionslos ist, hat Dr. Hans-Werner Uhlmann, Vertreter des Direktors des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW), ausführlich in vielen Besprechungen dargestellt (vgl. Nr. 1). Die Stadt wird auch gegen diese Entscheidung im Eilverfahren Beschwerde einlegen.

Als Oberbürgermeister fordere ich Minister Aeikens weiter auf, den Bau des neuen Dammes im Interesse der Bürger der Stadt Halle (Saale) an der geplanten Stelle unverzüglich fortzusetzen.

Die bislang in diesem Streit entstandenen Kosten werden den Stadträten in der Sondersitzung des Stadtrates am 11. September 2013 vorgelegt.

Freitag, 23. August 2013

Die Stadt schließt mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) zwei Bauerlaubnisverträge. Darin wird bekräftigt, dass die Durchführung der Baumaßnahme im öffentlichen Interesse dringend geboten ist. Die Stadt wird über das Bauvorhaben des LHW und die notwendige Grundabtretung informiert. Mit dem Bauvorhaben des LHW besteht Einverständnis. 

Montag, 19. August 2013

Das ZDF berichtete am 19. August in der Sendung “Drehscheibe Deutschland” über den Deichbau am Gimritzer Damm.

Freitag, 16. August 2013

Einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung zufolge will Innenminister Holger Stahlknecht den Deichbau unter zentrale Koordination des Bundes stellen. Diesen Vorschlag befürworte ich. Damit geht er auf Distanz zu den Aussagen des Umweltministers, der keine Notwendigkeit sieht, die Landeskompetenz aufzugeben.

 Während des Juni-Hochwassers 2013 überzeugten sich Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand (4.v.l.), Sachsen-Anhalts Umweltminister Hermann Onko Aeikens (2.v.l.) sowie Mitarbeiter des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom labilen Zustand des Gimritzer Dammes. Foto: Hallespektrum


Donnerstag, 15. August 2013

Informationen des Stadtarchives Halle belegen, dass es um den Gimritzer Damm seit nunmehr fast 100 Jahren Auseinandersetzung gibt. Den Quellen zufolge sollte 1926 unter Oberbürgermeister Robert Rive der Damm aufgeschüttet werden. Doch unter anderem wegen fehlender finanzieller Mittel wurde nicht weitergebaut. Außerdem ordnete das Preußische Regierungspräsidium (heute Landesverwaltungsamt) später die sofortige Einstellung der Arbeiten an und bezog sich auf das Wassergesetz.

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) beauftragte im Jahr 2012 das Ingenieurbüro Regioplan mit dem Gutachten “Ertüchtigung/ Neubau der Hochwasserschutzanlagen Gimritzer Damm – Abschätzung des naturschutzrechtlichen Eingriffsumfangs” und darüber hinaus die Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbH mit der Studie “Fortführende Untersuchung Gimritzer Damm Halle (Saale)”.

Die Wohnungsgesellschaft GWG Halle-Neustadt und die Energieversorgung Halle EVH GmbH verweisen jeweils in einem Schreiben vom 15. August 2013 auf die immensen Schäden, die ein Deichbruch des Gimritzer Dammes zur Folge hätte.

Montag, 12. August 2013

Dr. Hans-Werner Uhlmann, Vertreter des Direktors des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW), fordert von der Stadt Halle (Saale) folgende Unterlagen an: Planunterlagen, eingeholte Genehmigungen der Träger öffentlicher Belange, privatrechtliche Zustimmungen von Flächeneigentümern, Zustimmungen zum Abriss der Sportstätten und Gebäude an der Eisporthalle auf der favorisierten Deichtrasse. Mit der Genehmigungsplanung, der eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorzuschalten ist, wurde Dr. Uhlmann zufolge das Ingenieurbüro Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbH beauftragt.

Alle vom LHW angeforderten Unterlagen liegen vor und hätten bereits seit zwei Jahren abgefordert werden können.

Freitag, 2. August 2013

Entgegen der Darstellung in der Mitteldeutschen Zeitung ist es am Vortag zu keiner Einigung mit dem Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Hermann Onko Aeikens, gekommen. Der Minister ist seit zwei Jahren untätig und hält den alten Gimritzer Damm, entgegen früheren – auch in den Medien – geäußerten Einschätzungen, nunmehr für verteidigungsfähig.

Das Verwaltungsgericht geht in seinem Beschluss vom 25. Juli 2013 (3 B 93/13 HAL), Seite 8, davon aus, dass „der Damm wegen seiner Höhenlage nicht bereits bei einem einfachen Hochwasser sogleich massiv in Anspruch genommen wird.“ Diese Annahme ist falsch und wird durch die früheren Aussagen des LHW widerlegt.

Weiter führt das Gericht auf Seite 9 aus: „Dass die obere – zuständige – Wasserbehörde bislang nicht von sich aus tätig geworden ist, mag ein Defizit darstellen. Dann wäre aber die unzuständige Behörde zunächst darauf zu verweisen, sich an diese zuständige Behörde zu wenden und ein Einschreiten und Tätigwerden zu verlangen und ggf. auch unter Nutzung von Rechtsschutz durchzusetzen. Dies gilt jedenfalls solange, als hierfür vor einem Schadensereignis noch – wie hier – ein Zeitfenster vorhanden ist. Insoweit kommt ggf. auch die Nutzung Eilrechtsschutzes in Betracht. Der Umstand, dass die obere Wasserbehörde die Problematik aus eigener Kenntnis bislang nicht hinreichend in den Blick genommen haben mag oder auch andere Prioritäten vorhanden sind, mithin die zuständige Behörde zwar handeln könnte, aber gegen nicht handeln will, berechtigt insbesondere auch eine nachgeordnete Behörde generell nicht zum Selbsteintritt.“

Auf der Grundlage dieser Hinweise habe ich Beschwerde gegen den Eil-Beschluss des Verwaltungsgerichtes eingelegt und werde das Hauptsacheverfahren weiterführen.

Beim Land, vertreten durch das Landesverwaltungsamt, habe ich beantragt: die Übernahme und Durchführung von Gefahrenabwehrmaßnahmen im Bereich des Gimritzer Dammes in Halle durch den Bau eines neuen Dammes gemäß der von der Stadt Halle bereits im Verfahren VG Halle 3 B 94/13 vorgelegten Linienführung und begonnenen Baumaßnahme. Sollte eine Bestätigung nicht bis zum 07. August 2013 erfolgen bzw. keine baulichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bis zu diesem Zeitpunkt antragsgemäß eingeleitet sein, werde ich umgehend den Eilantrag gemäß § 123 VwGO stellen. Ich folge damit der klaren Empfehlung des Verwaltungsgerichtes (vgl. Beschluss, S. 9).

Donnerstag, 1. August 2013

Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Hermann Onko Aeikens, hält den alten Gimritzer Damm jetzt für verteidigungsfähig. Das sagte er in einem Arbeitsgespräch in Magdeburg.  Der Minister widerspricht damit früheren Aussagen seines Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW).
Die Stadt hält den alten Gimritzer Damm nicht für verteidigungsfähig: Der Damm ist nach dem Hochwasser 2013 völlig verschlissen, er enthält unter anderem Starkstrom-Kabel und Gas-Leitungen. Es besteht nach wie vor Gefahr für Leib und Leben. 
Durch den verfügten Baustopp sind der Stadt nunmehr die Hände gebunden. Deshalb wird die Stadt das Landesverwaltungsamt bei der Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens unterstützen. Thema der Prüfung des Landesverwaltungsamtes wird dabei auch ein vorzeitiger Baubeginn sein. Die Stadt hat heute alle Unterlagen an den LHW übergeben. Der LHW muss nun landesintern beim Landesverwaltungsamt (LVwA) einen Antrag auf Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns stellen.

Schema Verlauf Neuerrichtung Gimritzer Damm

Freitag, 26. Juli 2013

In einem Schreiben an den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt bitte ich ihn, den Bau des Dammes unverzüglich fortzusetzen. Zudem haben der Minister für Landwirtschaft und Umwelt und ich einen Arbeitstermin für den 1. August vereinbart, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Donnerstag, 25. Juli 2013

In einem Erörterungstermin vor dem Veraltungsgericht sieht der Vorsitzende Richter die außerordentliche Eilkompetenz durch § 90 Abs. 2 SOG nicht gegeben. Gleichzeit rügt er scharf, dass das Land in den vergangenen Jahren untätig geblieben ist. In Halle-Neustadt bestehe ein besonderes Gefahrenpotenzial. Auf ausdrückliche Nachfrage von mir erklärt der Vorsitzende Richter, dass für den Bau des neuen Dammes das Landesverwaltungsamt zuständig ist. Der Eilantrag der Stadt wird abgelehnt. Der Bau des Dammes darf vorerst nicht fortgesetzt werden.

Mittwoch, 24. Juli 2013

Die Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbH legt den Endbericht zur Wasserspiegellagenberechnung (siehe nachfolgende PDF-Dokumente) vor: „Nach den Modellberechnungen führt das Vorhaben bei einem Hochwasserabfluss von 906 m3/s zu maximalen Wasserstandserhöhungen von 2 cm. Die Aufhöhungen beschränken sich dabei auf den Bereich stromauf des Eissporthallen-Komplexes bis zur Magistrale im Süden. Im Bereich der Wohnbebauung sind keine Aufhöhungen nachweisbar. Die ermittelten Differenzen bewegen sich im minimalen Bereich und liegen praktisch innerhalb der Genauigkeitstoleranz des hydraulischen  Modells. Eine nachweisbare Vergrößerung von Überschwemmungsflächen ist damit nicht verbunden (…). Rechnerisch geht mit dem geplanten Deichneubau beim betrachteten Hochwasserabfluss ein Wasservolumen von 113.903 m3 und eine Überschwemmungsfläche 78.354 m2 verloren. Angesicht der Füllen typischer Saalehochwasser kann davon ausgegangen werden, dass dieser Retentionsraumverlust zu keiner rechnerisch nachweisbaren Schlechterstellung von Unterliegern führt.“

Die Stadt stellt beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 VwGO) und legt Klage ein. Nach wie vor besteht der Eilfall fort.

Dienstag, 23. Juli 2013

Das Landesverwaltungsamt Referat Wasser verfügt: „Es sind sofort alle baulichen Tätigkeiten zur Errichtung der Hochwasserschutzanlage an der Halle-Saale-Schleife (Gimritzer Damm) einzustellen. Der derzeitige Zustand ist zu sichern.“ Rechtsgrundlage: § 100 Abs. 1 S. 2 iVm § 67 Abs. 2 WHG. Danach kann die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen einleiten, die im Einzelfall notwendig sind, um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu beseitigen. Damm- und Deichbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen dem Gewässerausbau gleich und erfordern einen Planfeststellungsbeschluss. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Die Arbeiten am Damm werden eingestellt. In einer Pressemitteilung äußere ich mich zum Baustopp wie folgt: „Das Land hat klar erklärt, dass es den durch das Juni-Hochwasser funktionsuntüchtigen und verschlissenen Gimritzer Damm in diesem Jahr nicht ersetzen kann. Wer vor diesem Hintergrund nun den Damm-Neubau der Stadt stoppt, nimmt die Gefahr für Leib und Leben offenkundig in Kauf. Der alte Gimritzer Damm enthält unter anderem Gas- und Stromleitungen.“

Montag, 15. Juli 2013

Diese Entscheidungen werden den Stadträten unverzüglich mitgeteilt. Die Angelegenheit wird in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtrates am 25. September 2013 aufgenommen.

Pressekonferenz zum Baubeginn, gemeinsam mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Dr. Hans-Werner Uhlmann.

Informationen zur Entscheidung über den Gimritzer Damm an die Stadträte:

Freitag, 12. Juli 2013

Herr Holtz unterrichtete mich über das Ergebnis des Vergabeverfahrens. Das wirtschaftlichste und zielführendste Ergebnis hat die Firma GP Günter Papenburg AG vorgelegt. Zudem konnte kein anderer Anbieter noch vor einem möglichen Herbst-Hochwasser 2013 in nur 50 Tagen die Fertigstellung eines nachhaltigen Hochwasserschutzdammes zusichern. Baubeginn müsse dann allerdings bereits Montag, 15. Juli 2013, sein. Bei einer Auftragssumme von 4,9 Millionen Euro obliegt die Vergabe der Zuständigkeit des Stadtrates (§ 44 Abs. 2 S. 1 GO LSA). In dringenden Angelegenheiten des Stadtrates, deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Stadtratssitzung aufgeschoben werden kann, entscheidet gemäß § 62 Abs. 4 S. 1 GO LSA der Oberbürgermeister anstelle des Stadtrates. Die Dringlichkeit ist vorliegend deshalb gegeben, weil durch den geringsten Bau-Aufschub eine derartige Verzögerung eintritt, dass erneut Gefahr für Leib und Leben für die Bürger der Stadt Halle (Saale) durch eine mögliche Überschwemmung im Herbst 2013 zu erwarten ist (vgl. Rdnr. 15 zu § 62 GO LSA, Klang/Gundlach/Kirchmer, Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt). Aus diesem Grund ist die Eilentscheidung so dringend, dass die Vergabeentscheidung auch nicht mehr bis zu einer ohne Einhaltung der Ladungsfrist und formlos einberufenen Sitzung des Stadtrates aufgeschoben werden kann. Der Bau eines Hochwasserschutzdammes muss unverzüglich beginnen. Deshalb bin ich im Stadtinteresse nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, diese Eilentscheidung zu treffen. Dies habe ich um 18.00 Uhr zugunsten der Firma GP Günter Papenburg AG getan und ihr die unmittelbare Ausführung der Notstandsmaßnahme auf der Grundlage der außerordentlichen Eilkompetenz des § 90 Abs. 2 SOG LSA zum Bau eines Hochwasserschutzdammes übertragen, entlang der Halle-Saale-Schleife mit allen erforderlichen Ausnahmegenehmigungen. Baubeginn: 15. Juli 2013. Die finanzielle Deckung soll über die Fluthilfemittel des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen.

Donnerstag, 11. Juli 2013

Die Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbH hat im Auftrag des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) eine Voreinschätzung über die Auswirkungen des geplanten Dammes vorgenommen. Hinter der geplanten Hochwasserschutzanlage gehen 64.626  m³ Retentionsraum verloren. Die Eissporthalle und das hoch liegende Festgelände stellen im Ist-Zustand ein Fließhindernis dar; der Durchfluss zwischen der geplanten Hochwasserschutzanlage und dem Gimritzer Damm ist dadurch vergleichsweise gering. Somit werden auch die Auswirkungen auf die Wasserspiegellage und die Strömungsgeschwindigkeiten sehr gering sein. Eine nachweisbare Erhöhung der Hochwasserscheitel ist hierdurch nicht zu erwarten.

Mittwoch, 10. Juli 2013

Im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates habe ich die Stadtratsmitglieder über das Gespräch mit dem LHW und über die Einleitung eines Vergabeverfahrens unterrichtet.

Dienstag, 9. Juli 2013 

Herr Dr. Hans-Werner Uhlmann, Vertreter des Direktors des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW), unterrichtete mich über den Zustand des Gimritzer Dammes; dieser sei instabil, unzulässig mit Bäumen bewachsen und biete keinerlei Schutz mehr. Im Erdreich befinden sich zudem zahlreiche Versorgungsleitungen. Bereits nach dem Hochwasser 2011 war ein neuer Hochwasserschutz erforderlich geworden, jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert worden. Herr Dr. Uhlmann befürwortet nunmehr den Bau eines neuen Hochwasserschutzdammes, entlang der Trasse der Halle-Saale-Schleife. Allerdings könne das LHW den Damm in diesem Jahr nicht mehr bauen, bei sachgerechter Erstellung könne die Anlage aber im Anschluss in die Zuständigkeit des LHW übergehen. Daraufhin habe ich der Kanzlei KKP Köning & Partner, Herrn Stephan Holtz, den Auftrag erteilt, eine städtische Vergabeentscheidung zu prüfen und ggf. einzuleiten. Zielstellung war: Wie können noch vor Beginn eines möglichen Herbst-Hochwassers 2013 die Bürger von Halle-Neustadt nachhaltig geschützt werden?

2. bis 8. Juni 2013 Hochwasser

Eine Berichterstattung aus dem Lagezentrum des Katastrophenschutzstabes der Stadt Halle (Saale) in: Deutscher Beamten Bund Magazin, 7/8 2013

 

Chronik zum Gimritzer Damm