Die Stadt Halle (Saale) unterstützt sozio-kulturelle Zentren, vorausgesetzt sie haben eine legale Grundlage.
Dem Verein Capuze e.V. sind mehrere Grundstücke in der Stadt Halle (Saale) angeboten worden, auf denen sich ein sozio-kulturelles Zentrum anbietet; alle Angebote wurden abgelehnt.
Die Stadt Halle (Saale) bereitet ein Freiraumkonzept für sozio-kulturelle Zentren vor, das dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dabei werden freie Träger beteiligt, auch der Verein Capuze e.V.
Die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) hatte mit dem Verein Capuze e.V. einen Gestattungsvertrag über die Nutzung des bebauten Grundstückes Hafenstraße 7 abgeschlossen. Der Gestattungsvertrag endete am 31.01.2018. Der Stadtrat und der Aufsichtsrat der HWG haben eine Verlängerung des Vertrages abgelehnt.
Die HWG beabsichtigt, auf dem Grundstück bezahlbares Wohneigentum zu ermöglichen. Insbesondere sollen kinderreiche Familien bevorzugt werden.
Seit dem 31.01.2018 wird das Haus widerrechtlich besetzt. Die HWG will ihr Eigentumsrecht durchsetzen. Heute nochmals und zum wiederholten Mal hat die HWG bei der Polizei schriftlich einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gestellt.
Die Stadt erwartet von den Hausbesetzern, dass das Grundstück am 21.11.2018 der Gerichtsvollzieherin geräumt übergeben wird.
Die Stadt duldet keine rechtsfreien Räume und wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, geltendes Recht umzusetzen. Recht ist primärer Ordnungsfaktor.
Für die Ausführung der zwangsweisen Räumung ist die Polizei zuständig. Der Oberbürgermeister erwartet vom Innenminister, dass die Polizei – sollte es zu einer zwangsweisen Räumung kommen – im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit einschreitet.