Die Verwaltung hat in der Sitzung des Stadtrates am 28. August 2019 einen Vorschlag zur Einrichtung eines Jugendparlamentes vorlegt. Dieser wird nunmehr in den Ausschüssen des Stadtrates beraten.
 
Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 22 Jahren die Teilnahme an der Wahl für ein Jugendparlament zu ermöglichen und nicht nur ausgewählten Gruppen.
 
Im Rahmen der Gremienberatungen kann die Vorlage nun durch Änderungsanträge von Stadträten und Fraktionen weiterentwickelt werden. Da die Verwaltung dem Stadtrat nur Beschlussempfehlungen vorlegen darf, die rechtlich zulässig sind, konnte ein generelles selbstständiges Rede- und Antragsrecht im Stadtrat für Kinder und Jugendliche nicht aufgenommen werden.
 
Die Kommunalaufsicht hat alle Landkreise und kreisfreien Städte im April 2019 auf genau diese rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen.
 
Da der Kinder- und Jugendrat im Jugendhilfeausschuss und der Stadtschülerrat im Bildungsausschuss vertreten ist, können auch sie ihre Vorschläge in den laufende Ausschuss-Beratungen einbringen.
Stadt legt Vorschlag für Jugendparlament vor