Sicherheit für Vereine und freie Träger
Pressemitteilung der Stadt Halle (Saale) vom 20.9.2019
Gremium berät über Liquiditätskonzept
Die neu gegründete Arbeitsgruppe zum Liquiditätskonzept der Stadt Halle (Saale) tagt erstmals am Freitag, 20. September 2019. Das auf Anregung des SPD-Stadtrates Kay Senius einberufene Gremium soll den im August 2019 vorgelegten Vorschlag der Verwaltung beraten und mögliche Alternativen diskutieren. Zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bürgermeister Egbert Geier als zuständigem Beigeordneten für Finanzen und Personal gehört neben jeweils einem Vertreter der im Stadtrat vertretenen acht Fraktionen auch Prof. Dr. Winfried Kluth, Richter am Landesverfassungsgericht a. D. und Lehrstuhl-Inhaber für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Eine weitere Sitzung ist für Montag, 23. September 2019, geplant.
Prof. Dr. Winfried Kluth hat das Rechtsgutachten zum Liquiditätskonzept erstellt. Das Gutachten bestätigt, dass die Stadt Halle (Saale) mit ihrem vorgelegten Konzept die kommunalrechtlichen Anforderungen an ein Konsolidierungsprogramm erfüllt. Weiterhin kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Land Sachsen-Anhalt verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die Stadt Halle (Saale) finanziell und beratend beim Abbau der Liquiditätskredite zu unterstützen.
Bürgermeister Egbert Geier: „Das Liquiditätskonzept wird die Grundlage für die Haushalte der kommenden Jahre sein. Deshalb müssen wir vor der Aufstellung des Haushaltes 2020 wissen, wie und welchem Umfang wir die Schulden abbauen wollen. Eine Verschiebung des Zeitpunktes auf 2020 ist gesetzlich nicht zulässig.“
Daher schlägt die Verwaltung folgenden Zeitplan zur Verabschiedung des Liquiditätskonzeptes und des Haushaltsplanes 2020 vor:
Gremienlauf |
Gremium |
Termin |
1. Beratung |
AG Liquiditätskonzept |
20.09.2019 |
2. Beratung |
AG Liquiditätskonzept |
23.09.2019 |
Beschluss des Liquiditätskonzeptes |
Stadtrat |
25.09.2019 |
Vorberatung |
Bildungsausschuss |
05.11.2019 |
Vorberatung |
Kulturausschuss |
06.11.2019 |
Vorberatung |
Jugendhilfeausschuss |
07.11.2019 |
Vorberatung |
Ausschuss für Planungsangelegenheiten |
12.11.2019 |
Vorberatung |
Sportausschuss |
13.11.2019 |
Vorberatung |
Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss |
14.11.2019 |
Vorberatung |
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung |
14.11.2019 |
Vorberatung |
Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungs- verwaltung und Liegenschaften |
19.11.2019 |
Abschlussberatung, ggf. Sondersitzungen |
Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungs- verwaltung und Liegenschaften |
10.12.2019 |
Beschluss des Haushaltsplanes 2020 |
Stadtrat |
18.12.2019 |
Hintergrund:
Zum 1. August 2018 wurde das Kommunalverfassungsgesetz in Sachsen-Anhalt geändert. Durch die Neuregelung des § 100 Abs. 5 zur Haushaltssatzung ist die Stadt Halle (Saale) verpflichtet, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat mit der Genehmigung zum Haushalt 2019 angeordnet, dass die Stadt Halle (Saale) bis zum 30. September 2019 ein solches Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen hat. Mit dem von der Verwaltung im August 2019 vorgelegten Liquiditätskonzept stellt die Stadt Halle (Saale) erstmals einen verbindlichen, langfristigen Rückzahlungsplan für die über der Genehmigungsgrenze liegenden Liquiditätskredite auf, darunter rund 100 Millionen Euro an Altschulden. Die Tilgung soll über einen Zeitraum von 30 Jahren erfolgen. Mit dem Rückzahlungsplan und der damit einhergehenden Umwandlung in langfristige Festzinsverbindlichkeiten hat die Stadt Halle (Saale) die Chance, das aktuell niedrige Zinsniveau dauerhaft zu sichern. Dadurch werden künftige Haushaltsrisiken durch steigende Zinsen ausgeschlossen.