Die Stadt Halle (Saale) hat sich beim Bund beworben und als Standort den Zuschlag erhalten. Weiter steht im Bund allerdings noch nichts fest:
- Was soll im Zukunftszentrum gezeigt oder abgebildet werden? Transformation Ost/West oder Demokratie? Oder etwas völlig anderes? Vieles wird von Seiten des Bundes diskutiert. Auch der Name.
- In Folge dessen die Größe des Gebäudes, die benötigte Fläche und die Räume.
- In Folge dessen die Kosten.
Daraus wiederum folgen unvollständige Informationen in der Vorlage vom 08.08.2023 durch die Stadtverwaltung an den Stadtrat. Es ist zu diesem Zeitpunkt ein Stochern im Nebel:
- Wie muss die Umplanung des Riebeckplatzes erfolgen? Welche Alternativen gibt es? Welche Folgen hat die Planung für die Hochstraße?
- Welchen Einfluss üben einzelne Mitglieder der Jury, Beauftragte des Bundes und des Landes auf die aktuellen Planungen aus? Mit welcher Befugnis und Verbindlichkeit?
- Welche Kosten kommen auf die Stadt zu?
- In welcher Höhe beteiligen sich daran Bund und Land?
Gleichwohl muss die Verwaltung weiterplanen dürfen. Im Grundsatz, was nichts anderes bedeuten kann als: vorläufig. Bis die offenen Fragen geklärt sind. Erst dann können und dürfen endgültige Entscheidungen getroffen werden. Mit „Grundsatzentscheidung“ ist die Vorlage vom 08.08.2023 nicht richtig (irritierend) betitelt.
Sich zudem ausschließlich auf den Riebeckplatz zu konzentrieren, greift angesichts der Probleme in der Innenstadt zu kurz. Die Innenstadt, besonders der Boulevard und der Marktplatz, ist in die Planung einzubeziehen, großstädtisch handeln gilt auch hier.
Im Ergebnis ist die Vorlage vom 08.08.2023 ein erster vorläufiger richtiger Schritt, dem konkrete Vorschläge durch die Stadtverwaltung folgen müssen. Dieser Vorlage sollte der Stadtrat unter der Überschrift „vorläufige Planung“ zustimmen.