Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.6.2017 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Scheibe A festgestellt. Ein großer Erfolg für die Initiatoren des Vereins Halle-Neustadt, die 7692 Unterschriften gesammelt haben.

Für die Zukunft der Scheiben in Halle-Neustadt. Der Verein Halle-Neustadt sammelte Unterstützungsunterschriften mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid zur Anmietung der Scheibe A durchzuführen.

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Power-Point-Präsentation Verwaltungsstandorte

Gutachten Gesamtanalyse der Verwaltungsstandorte und finanzielle Umsetzung

Hintergrund:

  1. Was ist ein Bürgerentscheid?

Bürger können beantragen, über eine Angelegenheit der Kommune selbst zu entscheiden (§ 26 Abs. 1 Kommunalverfassung LSA). Um das Verfahren in einem ersten Schritt einzuleiten, sind 7.500 Unterstützungsunterschriften nötig. Danach entscheidet der Stadtrat über die Zulässigkeit des Begehrens. In einem zweiten Schritt stimmen dann die Bürger selbst ab, vorgesehen ist dies am 24.9.2017 zur Bundestagswahl.

Mit diesem Verfahren erhalten die Bürger unmittelbare Mitwirkungsrechte im kommunalpolitischen Geschehen.

2. Welche Gründe sprechen für einen Verwaltungsstandort in einer Scheibe:

a. Aufwertung Neustadt-Zentrum

Die Stadt Halle kann mit der Nutzung einer der Scheiben als Verwaltungsstandort direkten Einfluss auf die Entwicklung dieses für den Stadtteil Neustadt immens wichtigen Geschäftszentrums nehmen. Durch die Sanierung einer der leerstehenden Hochhäuser würde ein städtebaulicher Missstand beseitigt.  Die Unterbringung von rund 450 Verwaltungsmitarbeitern würde die Kaufkraft für die Neustädter Passage deutlich steigern. Das Vorhaben ist daher die Schlüsselinvestition zur Gesamtaufwertung des Neustädter Zentrums und zur Nutzung der weiteren, bisher leerstehenden Hochhäuser.

     b. Ineffizienz der Standortstruktur:

Die derzeitige  Struktur der Verwaltungsstandorte der Stadt  Halle ist ineffizient und unwirtschaftlich. Die Stadt betreibt derzeit 26 Verwaltungsgebäude, in mehr als einem Drittel sind weniger als 20 Mitarbeiter untergebracht. Der Investitions- und Instandhaltungsstau ist sehr hoch. Gleichzeitig sind zahlreiche Fachbereiche mit korrespondierenden Aufgaben über mehrere Standorte im ganzen Stadtgebiet verteilt.  Die Zahl der Verwaltungsstandorte ist daher zwingend zu reduzieren, zusammengehörige Fachbereiche an einem Standort zu konzentrieren. Ein zentraler Anlaufpunkt zur Erfüllung sozialer und integrativer Aufgaben soll entstehen.

c. Wirtschaftlichkeit der Scheibe

Die Nutzung einer der Hochausscheiben als Verwaltungsstandort ist im Vergleich zu einem Verwaltungsneubau in der Schimmelstraße  finanziell deutlich vorteilhafter. Zudem können in einer Scheibe aufgrund der Raumstruktur künftige Personalaufwüchse flexibel untergebracht werden. Durch die Reduzierung der Verwaltungsstandorte ergeben sich gerechnet auf 30 Jahre 41 Millionen Euro, die in die Anmietung der Scheibe fließen könnten.

      d. Keine zusätzlichen Investitionskosten

Die Sanierung bzw. Anmietung einer Scheibe wird durch die Einsparungen aus der Neuordnung der Verwaltungsstandorte refinanziert. Die Stadt Halle muss daher keine zusätzlichen Haushaltsmittel dafür aufbringen. Die Finanzierung könnte durch eine Reduzierung der Verwaltungsstandorte von 26 auf 17 erfolgen. Grundsätzlich ist mit dem Einsparpotenzial aus der Umstrukturierung der Verwaltungsstandorte eine Nettokaltmiete bis zum einem Betrag von 9,90 €/m² pro Monat in einer der Scheiben zu finanzieren. Für diese Miete wäre die Sanierung einer der Scheiben durch einen Investor mit einer Rendite von bis zu 4,25 % wirtschaftlich darstellbar.

      e. Einmalige Chance

Die Nutzung einer Scheibe als Verwaltungsstandort ist eine einmalige Chance.

Bei einem positiven Votum des Stadtrates kann im Zuge eines Markterkundungs- bzw. Interessenbekundungsverfahren geprüft werden, ob sich zu diesen Rahmenbedingungen ein Investor zu einer Sanierung einer der Scheiben in Höhe von ca. 32 Millionen Euro für eine Verwaltungsnutzung als Verwaltungsstandort bereiterklärt.

7692 gültige Stimmen führen zum Bürgerentscheid über die Scheibe A am 24.9.2017