Am 7. Dezember 2015 hat das Land Sachsen-Anhalt Klage gegen die Stadt Halle (Saale) auf Zahlung der Zuwendungen für die Jahre 2012 bis 2015 in Höhe von 520.000 Euro erhoben. In der mündlichen Verhandlung vom 15. März 2017 hat das Verwaltungsgericht Halle der Klage des Landes Sachsen-Anhalt stattgegeben und die Stadt Halle (Saale) verurteilt, an das Land Sachsen-Anhalt diesen Betrag zu zahlen.

Die Stadt und ihre Beteiligungen, also der Konzern Stadt Halle, haben in den vier Jahren jedoch bereits erhebliche Zahlungen an die Stiftung Moritzburg geleistet, so dass es bei Auszahlung der 520.000 Euro nunmehr zu einer Doppelzahlung kommen würde. Wie damit umzugehen ist, muss im Stadtrat noch diskutiert werden. Die schriftliche Begründung des Urteils des Verwaltungsgerichts Halle liegt noch nicht vor, Rechtsmittel werden dann geprüft.

Hintergrund:

Am 19. August 2004 schlossen die Stadt Halle (Saale) und das Land Sachsen-Anhalt den ersten Vertrag über die Finanzierung der Stiftung Moritzburg (künftig: Finanzierungsvertrag). Darin erklärte sich die Stadt bereit, sich an der Finanzierung der Stiftung Moritzburg zu beteiligen, jährlich mit einem festen Betrag in Höhe von 130.000 Euro. Nach Auslaufen des Vertrages wurde dieser am 21. Dezember 2006 um drei weitere Jahre verlängert.

Am 22. April 2010 schloss die Stadt Halle (Saale) mit dem Land Sachsen-Anhalt einen dritten Vertrag ab, auf unbestimmte Zeit und in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung. Wie im vorherigen Vertrag wurde in § 1 Abs. 1 festgelegt, dass die Finanzierung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt. Die Formulierung „nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ entspricht einem in Zuwendungsbescheiden allgemein üblichen Haushaltsvorbehalt. Die Zahlungsverpflichtung der Stadt Halle (Saale) stand somit unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von entsprechenden, im Haushaltsplan veranschlagten Mitteln. Solche hat der Stadtrat jedoch in diesem Zeitraum in den städtischen Haushalt nicht eingestellt.
In Abweichung zu der Vorgängervereinbarung wurde in § 1 Abs. 2 allerdings formuliert, dass sich die Stadt nicht mit einem festen Betrag von 130.000 Euro an der Finanzierung beteiligt, sondern die Stadt lediglich sicherstellt, dass der Stiftung Moritzburg eine jährliche Zuwendung von 130.000 Euro zukommt. Aus den Verwaltungsvorgängen ergibt sich, dass Grund dieser abweichenden Formulierung die Vorstellung der Stadt zu Grunde lag, die Zuwendung nicht direkt durch die Stadt Halle (Saale) zu leisten, sondern durch die Beteiligungen der Stadt Halle. Ein Antrag des Stadtrates Tom Wolter, in § 1 Abs. 2 des Finanzierungsvertrages eine feste Zahlungsverpflichtung der Stadt Halle (Saale) aufzunehmen, wurde in der Sitzung des Finanzausschusses vom 16. März 2010 mehrheitlich abgelehnt. Ebenso wurde ein entsprechender Änderungsantrag der FDP-Stadtratsfraktion in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) vom 24. März 2010 abgelehnt.

Die Stadt Halle (Saale) stellt sicher, dass eine solche Zuwendung geleistet wird. Es bestand damit eine Ersatzhaftung für die Stadt: Nur dann, wenn sie die Zuwendung nicht sicherstellen kann, muss sie diese selbst leisten. Demgemäß wurden auch keine Haushaltsmittel im städtischen Haushalt eingestellt.  Dies entsprach aufgrund der o. g. Stadtratsanträge dem ausdrücklichen Wille des Stadtrates der Stadt Halle (Saale). Die Ersatzhaftung kommt wirtschaftlich einem Gewährvertrag gleich. Eine Sicherungserklärung dieser Art (“hat sicherstellen”) gefährdet bei Inanspruchnahme die finanzielle Situation der Stadt dauerhaft und die Leistungsfähigkeit einer Konsolidierungskommune. Dies hätte nach § 109 Abs. 3 Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landesverwaltungsamt bedurft. Eine solche Genehmigung wurde jedoch bei Abschluss des Vertrages im Jahr 2010 nicht eingeholt und muss nun nachgeholt werden. Ansonsten wäre der Vertrag unwirksam.

Sämtliche der vorbenannten Verträge sind von den Oberbürgermeisterinnen der Stadt Halle (Saale) a. D. handschriftlich unterzeichnet, die Beifügung eines Dienstsiegels erfolgte nicht.

Spätestens seit dem Jahr 2008 erfolgten auf der Grundlage der Finanzierungsverträge keine direkten Zuwendungen der Stadt Halle (Saale) an die Stiftung Moritzburg. Bis zum Jahr 2011 wurde durch die Saalesparkasse unter anderem ein Betrag von 130.000 Euro geleistet; ab dem Jahr 2012 hat die Sparkasse diese Zahlungen aus steuerrechtlichen Gründen eingestellt, jedoch weiterhin substanzielle projektbezogene Förderungen getätigt.

In den Jahren 2012 bis 2015 wurden an die Stiftung Moritzburg sodann Zuwendungen durch die Stadt Halle (Saale) und ihren städtischen Unternehmen in einem Gesamtumfang von 403.438,92 Euro geleistet. Auch hier wurde der wesentliche Anteil von der Saalesparkasse getragen. Es entsprach vertraglicher und zudem jahrlanger geübter Praxis zwischen der Stadt und der Stiftung Moritzburg, dass die vereinbarten Zahlungen nicht unmittelbar durch die Stadt erfolgen müssen, sondern die Zahlungen von Beteiligungsunternehmen der Stadt auf den vereinbarten Betrag von 130.000 Euro angerechnet werden. Unerheblich ist auch, dass die Zuwendungen projektbezogen an die Stiftung Moritzburg erfolgten. Dies folgt bereits daraus, dass § 1 Abs. 2 des Finanzierungsvertrages keine Einschränkung dahingehend trifft, dass die Zuwendung zur freien Verfügung stehen muss. Entscheidend ist jedoch, dass der Zuwendungszweck für jeden Einzelfall nicht einseitig von den Beteiligungsunternehmen der Stadt vorgegeben wurde und somit die Dispositionsmöglichkeiten der Stiftung Moritzburg nicht eingeschränkt wurden.

Im Jahr 2012 musste die Stadt Halle (Saale) auf Drängen des Landesverwaltungsamtes eine Haushaltssperre verhängen, die bis zum Ende des Jahres 2012 andauerte. Haushaltsmittel standen damit nicht zur Verfügung. Die Haushaltspläne für die Folgejahre 2013 bis 2015 wurden zwar vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Das Landesverwaltungsamt verlangte jedoch von der Stadt die konsequente Umsetzung einer Haushaltskonsolidierung. Verfügbare Mittel konnten somit auch in diesen Jahren nicht in den Haushalt eingestellt werden. Daher durfte die Stadt in den Jahren 2012 bis 2015 keine Zahlungen an das Land Sachsen-Anhalt zur Mitfinanzierung der Moritzburg leisten. Diese Rechtsauffassung wird inzident durch eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom 30. November 2015 bestätigt, mit welcher der Widerspruch des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) gegen den Beschluss des Stadtrates vom 27. Mai 2015 zur Aufnahme eines Haushaltsansatzes für die Moritzburg zurückgewiesen wurde. Auf Seite 2, 4. Absatz ff. dieses Schreibens führt das Landesverwaltungsamt aus, dass die Stadt ohne entsprechenden Haushaltsansatz Zahlungen nicht leisten darf, da dies gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Haushaltsführung verstoßen würde.

Der erstmals für die Moritzburg vom Stadtrat für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 beschlossene Ansatz in Höhe von 130.000 Euro ermächtigt die Verwaltung, unabhängig des strittigen Vertrages eine Zuwendung aus dem städtischen Haushalt zu leisten. Zur Auszahlung sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu beachten.

Im Januar 2017 hat die Stadt Halle (Saale) dem Land einen neuen Vertrag vorgelegt, mit einer jährlich festen Zuwendung in Höhe von 175.000 Euro und unter Aufhebung des alten Vertrages. Der Vertragsentwurf sollte in den Gremien des Landtages und Stadtrates zur Beschlussfassung und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Angebot wurde seitens des Landes jedoch abgelehnt, mit Verweis auf eine hausinterne Rechtsauffassung.

Mitfinanzierung der Moritzburg durch die Stadt