Baujahr: 1972

Verfügbare Fläche: rund 12.000 m²

Nutzung: Die Scheibe A wurde nach Fertigstellung bis zum Jahr 1998 als Studentenwohnheim genutzt. Seit Sommer 1998 steht die Scheibe A leer.

Eigentumsverhältnisse: Die Scheibe A befindet sich im Eigentum einer mittlerweile aufgelösten englischen Gesellschaft. Die Zwangsversteigerung des Objektes ist für den 18. Oktober 2017 am Amtsgericht Halle (Saale) festgesetzt. Der Verkehrswert beläuft sich laut Gutachten auf 560.000 Euro.

Gründe für eine Nutzung der Scheibe A als Verwaltungsstandort:

  1. Wirtschaftlichkeit der Scheibe

Die Nutzung einer Hochausscheibe als Verwaltungsstandort ist im Vergleich zu einem Verwaltungsneubau in der Schimmelstraße  finanziell deutlich vorteilhafter. Zudem kann in einer Scheibe aufgrund der Raumstruktur künftig flexibel auf Personalaufwüchse reagiert werden.

  1. Ineffizienz der derzeitigen Standortstruktur

Die derzeitige Struktur der Verwaltungsstandorte der Stadt Halle (Saale) ist ineffizient und unwirtschaftlich. Die Stadt betreibt derzeit 26 Verwaltungsgebäude, in mehr als einem Drittel sind weniger als 20 Mitarbeiter untergebracht. Der Investitions- und Instandhaltungsstau ist sehr hoch. Gleichzeitig sind zahlreiche Fachbereiche mit gleichen Aufgaben über mehrere Standorte im ganzen Stadtgebiet verteilt. Die Zahl der Verwaltungsstandorte ist daher zwingend zu reduzieren, zusammengehörige Fachbereiche an einem Standort zu konzentrieren.

  1. Keine zusätzlichen Investitionskosten

Die Sanierung bzw. Anmietung einer Scheibe wird aus den Einsparungen aus der Neuordnung der Verwaltungsstandorte refinanziert. Die Stadt Halle (Saale) muss daher keine zusätzlichen Haushaltsmittel dafür aufbringen.

  1. Aufwertung des Neustadt-Zentrums

Die Stadt Halle kann mit der Nutzung einer der Scheiben als Verwaltungsstandort direkten Einfluss auf die Entwicklung dieses für den Stadtteil Neustadt immens wichtigen Geschäftszentrums nehmen. Durch die Sanierung einer der leerstehenden Hochhäuser würde ein städtebaulicher Missstand beseitigt. Die Unterbringung von rund 450 Verwaltungsmitarbeitern würde die Attraktivität der Neustädter Passage deutlich steigern. Die Nutzung einer Scheibe als Verwaltungsgebäude ist daher eine Schlüsselinvestition zur Gesamtaufwertung des Neustädter Zentrums und setzt Impulse für die Nutzung der weiteren, bisher leerstehenden Hochhäuser.

  1. Einmalige Chance

Die Nutzung einer Scheibe als Verwaltungsstandort ist eine einmalige Chance. Angesichts der Kosten von rund  32 Millionen Euro ist die Sanierung einer Scheibe nur aus den Einsparungen der neuen Verwaltungsstandorte zu refinanzieren. Die Stadt wird aus dem eigenen Haushalt die notwendigen Investitionsmittel bzw. Mittel für eine Anmietung nicht aufbringen können.  Eine Entscheidung gegen eine der Scheiben ist eine dauerhafte Entscheidung gegen das Neustadt-Zentrum.

Vier Fragen zur Scheibe A – und vier Antworten:

Es heißt immer, die Stadt solle die sanierte Hochhausscheibe A für eine Monats-Nettokaltmiete von 9,90 Euro pro Quadratmeter anmieten. Ist dieser Preis nicht viel zu hoch angesichts der aktuellen Mietpreise in Halle (Saale)?

Antwort: Die für die Scheibe angegebenen 9,90 Euro pro Quadratmeter sind eine maximale Mietobergrenze, keine bereits festgelegte Mietzahlung der Stadt Halle (Saale). Bis zu der Summe von 9,90 Euro wäre die Scheibe für die Stadt Halle (Saale) kostenneutral.

Aber auch eine geringere Miete erscheint zu hoch. Was zahlt die Stadt an den existierenden Standorten?

Antwort: Die monatlichen Mietzahlungen beziehen sich bei der Scheibe A auf die reine Nutzfläche, bei den anderen Mietobjekten sind dagegen die Flure, Technik- und Lagerflächen, Toiletten und Treppenhäuser mit eingerechnet, die sogenannte Nettogrundfläche. Umgerechnet auf die Nutzfläche zahlt die Stadt Halle (Saale) beispielsweise im Technischen Rathaus (Hansering 15) derzeit eine monatliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter von 10,84 Euro.

Könnte man die derzeit existierenden Standorte nicht besser auslasten?

Antwort: Die Unterbringung zusätzlicher Mitarbeiter an existierenden Standorten ist nicht ohne weiteres möglich: teils aus baulichen Gründen, teils aus organisatorischen Gründen. So müssen bei der Unterbringung der Mitarbeiter natürlich deren spezifische Aufgaben in den verschiedenen Fachbereichen beachtet werden.

Ist es nicht riskant, den Mietpreis auf 30 Jahre festzuschreiben?

Antwort: Nein, im Gegenteil. Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass in den bestehenden Objekten die Mietzahlungen über die kommenden 30 Jahre konstant bleiben. Bei der Scheibe A wäre dies dagegen der Fall. Zudem wird in den existierenden Mietobjekten in den kommenden Jahren ein Investitionsbedarf entstehen, der mit Sicherheit Mietsteigerungen nach sich ziehen würde. Mit der Scheibe A würde die Stadt Halle (Saale) ein gerade vollkommen saniertes Bürogebäude anmieten. Dies wird bei einem Vergleich  mit normalen Wohnmieten und erst recht mit den Büromieten in den bestehenden Mietobjekten der Stadt Halle (Saale) stets verkannt.

 

Fragen und Antworten zur Scheibe A