Mit dem Investitionsprogramm „Bildung 2022“  will die Stadt Halle (Saale) bis zum Jahr 2022 insgesamt rund 172 Millionen Euro aus Fördermitteln, Eigenmitteln der Stadt und Förderdarlehen des Landes Sachsen-Anhalt in Neubauten und die Sanierung von Schulen und Kindergärten investieren (vgl. Anhang 1). Auf der Grundlage von „Bildung 2022“ sollen in den künftigen Schulstandort der Zweiten Integrierten Gesamtschule Halle (IGS II) in der Ingolstädter Straße 33 insgesamt 6 Millionen Euro fließen. Für die aufwachsende IGS II mit aktuell zwei Schuljahrgängen und 174 Schülerinnen und Schülern stehen nach der Sanierung am neuen Standort  2 miteinander verbundene Aulen mit jeweils 120  bzw. 100 Quadratmetern zur Verfügung. Zudem entsteht im Erdgeschoss ein 220 Quadratmeter großer Speisebereich, der auch für Ausstellungen, Präsentationen und als Schülertreff genutzt werden kann. Der Raumbedarf für eine Ganztagsbeschulung kann damit umgesetzt werden.

Am 29.11.2016 und am 13.12.2016 forderten die Schulleiterin und ein Elternvertreter der IGS II eine (geschätzte) weitere Million Euro, um eine weitere Aula für die Schule zu errichten. Den Vertretern der Schule wurde Folgendes mitgeteilt:

Bei langsam anwachsenden Schülerzahlen auf bis zu 510 im Schuljahr 2019/20 ist ein zusätzlicher Aula-Neubau an der IGS II erst zu einem späteren Zeitpunkt nötig. Zusätzliche Maßnahmen an Schulen können erst dann begonnen werden, wenn zunächst die notwendigen Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen an allen Schulen abgeschlossen sind. Auch gibt es für eine zusätzliche Aula kein von der Gesamtkonferenz der Schule beschlossenes Konzept, dies müsste zudem vom Landesschulamt bestätigt werden.

Bis heute liegt ein solches Konzept der Stadt Halle (Saale) nicht vor.

Im Ergebnis gibt es keinen sachlichen Grund, den zusätzlichen Aula-Neubau gegenüber anderen Schulen zu bevorzugen.

Der Stadtrat hat kurzfristig am 21.12.2016 im Haushaltsplan 2017 für die IGS II eine Million Euro für den zusätzlichen Aula-Neubau eingestellt. Dies stellt einen Verstoß gegen § 11  KomHVO dar:

“Bevor Investitionen und Instandsetzungen oberhalb einer von der Vertretung festgesetzten Wertgrenze beschlossen und im Haushaltsplan ausgewiesen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der sorgfältig geschätzten Folgekosten, die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Bei Baumaßnahmen müssen insbesondere Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, der finanzielle Umfang der Maßnahme mit den voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Zuschüsse Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind …. Die Notwendigkeit einer Ausnahme ist in den Erläuterungen zu begründen …“

Das alles ist noch nicht geschehen und müsste nachgeholt werden, spätestens bis zum Abschluss der notwendigen Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen an den anderen Schulen.

Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand:

Erst wenn die notwendigen Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen mit einem Bedarf von mehr als 40 Millionen Euro an allen Schulen abgeschlossen sind, können zusätzliche Wünsche der Schulen realisiert werden. Es muss die Notwendigkeit der Maßnahme begründet werden und die erforderlichen Investitionskosten müssen zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes muss die Nutzung der Aulen in allen anderen Schulen mit in die Bewertung einbezogen werden (vgl. Schulbauten Typ Erfurt).

Schulbauten Typ Erfurt:

Von den 20 Schulgebäuden vom Typ Erfurt in der Stadt Halle (Saale) hat gegenwärtig allein die Sportschule in der Robert-Koch-Straße einen Erweiterungsbau, der als Aula genutzt wird. In den anderen Objekten werden die vorhandenen Räume als Aulen genutzt.

Zum Vergleich:

  • das Förderschulzentrum Carl-Schorlemmer-Ring in Halle-Neustadt verfügt bei einer Schülerzahl von 250 über eine Aula von rund 100 Quadratmetern;
  • das Gymnasium Südstadt mit 750 Schülern verfügt über eine Aula mit rund 123 Quadratmetern;
  • die Gemeinschaftsschule/Grundschule Kastanienallee in Halle-Neustadt mit 630 Schüler verfügt über einen Gemeinschaftsraum mit 73 Quadratmetern;
  • die Grundschule Hanoier Straße in der Silberhöhe mit 400 Schülern verfügt über eine Aula mit rund 124 Quadratmetern.

Anhang:

Stadt startet Offensive in Bildung in: Amtsblatt der Stadt Halle vom 17.8.2016

Stadt investiert 6 Millionen Euro in die Integrierte Gesamtschule Halle (IGS II)