Um die Entschuldung des städtischen Haushaltes zu unterstützen, hat der hallesche Stadtrat am 18. Juli 2012 dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Landesverwaltungsamt und der Stadt Halle (Saale) zur Haushaltskonsolidierung zugestimmt. Die Vereinbarung sieht den Einsatz eines „Sparberaters“ vor. Wörtlich heißt es: “Die Stadt Halle (Saale) bestellt im Einvernehmen mit dem Landesverwaltungsamt einen Berater.” Weitergehende Regelungen zur Bestellung des Beraters enthält die Vereinbarung nicht.

Bereits Anfang Juli stellte ein Referent der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) aus Köln erste Überlegungen zum „Sparberater“ vor (vgl. MZ vom 7.7.2012). Die Stadt Halle (Saale) ist Mitglied in der KGSt, zahlt jährlich einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 10.000 Euro.

Die offizielle Ausschreibung des „Sparberaters“ erfolgte Ende Juli – mit einer Bewerbungsfrist von einer Woche. Mit der Begründung, er habe das beste Konzept vorgestellt, fiel die Abwägung schließlich zugunsten des Referenten der KGSt aus. Während dieser seine Vorstellungen bereits vor der Ausschreibung erläutern konnte, erhielten die Mitbewerber keine Möglichkeit, ihr Konzept zu präsentieren. Das Ausschreibungsverfahren zum „Sparberater“ verstößt damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und ist somit rechtswidrig.

Ich werde am 1. Dezember 2012 auf der Grundlage meines Wahlprogrammes eine neue Verwaltungsstruktur vorstellen. Eine Analyse auf Grundlage der gegenwärtigen Verwaltungsstruktur durch einen „Sparberater“ erübrigt sich daher. Deshalb muss das Anforderungsprofil einen betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt aufweisen.

In den vergangenen Jahren hat sich die Stadt Halle kontinuierlich auf einen ausgeglichenen Haushalt zubewegt und eigene Anstrengungen zum Abbau der ca. 240 Mio. Schulden unternommen. Möglichlicherweise kann die Stadt sogar schon in diesem Jahr den Haushalt für 2013 verabschieden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für das Landesverwaltungsamt, einen “förmlichen Sparkommissar in Form eines Beauftragten” zu bestellen, liegen also nicht vor. Doppelarbeit, noch dazu verbunden mit Berater-Kosten in Höhe von 180.000 Euro, ist damit nicht gerechtfertigt. Da auch das Landesverwaltungsamt ein Interesse an einem rechtssicheren Auswahlverfahren hat, sollte das Ausschreibungsverfahren nach meinem Amtsantritt am 1.12.2012 wiederholt werden.

Um keine Zeit zu verlieren, habe ich einen Ausschreibungstext formuliert, der zudem die zwingend notwendige Prüfung von Geschäftsprozessen und Zahlungsströmen an Unternehmen und Vereine vorsieht, die Aufgabe des Sparberaters zunächst auf ein Jahr befristet und lediglich den Einsatz von Haushaltsmitteln in Höhe von bis zu 80.000 Euro vorsieht. Außerdem sollte der zukünftige Oberbürgermeister das Verfahren führen, weil dieser in seiner Amtszeit mit dem “Sparberater” zusammenarbeiten muss.

Diesen Vorschlag hat die jetzige Oberbürgermeisterin abgelehnt. Darüber hinaus trifft sie – zwei Monate vor Ende ihrer Amtszeit – weitreichende Personalentscheidungen, die sich auf meine Amtszeit auswirken. Sollten dies Entscheidungen sein, die mit der neuen Organisationsstruktur nicht vereinbar sind, werde ich diese aufheben müssen.

Hintergrund:

Wiegand verlässt Hauptausschuss in: HalleSpektrum, Onlinemagazin aus Halle (Saale) vom 19.9.2012

Eklat mit Szabados: Wiegand verlässt Hauptausschuss

Diskussion um Sparberater